E233: Geschätzte Gesamtkosten auf über 1,2 Mrd. Euro gestiegen

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland weist mit Bezug auf einen aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr darauf hin, dass die Gesamtkosten für den vierstreifigen Ausbau der E233 weiter gestiegen sind und jetzt auf über 1,2 Milliarden Euro geschätzt werden. Der Umweltverband fordert, auf die umwelt- und klimaschädliche Planung zu verzichten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die aktualisierten Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße zu berichten. Wie dem aktuellen Bericht zu entnehmen ist, ist der Gesamtmittelbedarf für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 von der A31 (Anschlussstelle Meppen) bis zur A1 (Anschlussstelle Cloppenburg) weiter gestiegen. „Während im Bundesverkehrswegeplan mit Preisstand von 2014 von Kosten in Höhe von 719,1 Millionen Euro ausgegangen wurde, wird der Finanzmittelbedarf mit Stand Juli 2024 inzwischen auf 1,24 Milliarden Euro geschätzt“, erklärt Dr. Irmtraud Kannen vom VCE. „Und das ist noch lange nicht der Endpreis. Vielmehr ist durch weitere Steigerungen der Baupreise mit noch deutlich höheren Kosten zu rechnen, bis das Projekt fertig gestellt werden kann.“ Allein im letzten Jahr seien die geschätzten Kosten von 1,13 Milliarden Euro (Stand Juli 2023) um gut 108 Millionen Euro gestiegen.

„Der kürzlich erfolgte Einsturz der Carolabrücke in Dresden zeigt deutlich wie groß der Sanierungsbedarf bei den vorhandenen Brücken und Straßen ist. Gerade vor dem Hintergrund der knappen Finanzmittel im Bundeshaushalt wird es daher immer unwahrscheinlicher, dass eine Umsetzung der Ausbauplanung der E233 erfolgt. Wir fordern deshalb die Kreistagsmitglieder der Landkreise Emsland und Cloppenburg auf, die Planungen für den Ausbau der E233 nicht weiter voranzutreiben. Denn wenn der Ausbau nicht erfolgt, bleiben die Landkreise auf den hohen und immer weiter steigenden Planungskosten sitzen“, warnt die Vorsitzende des VCE. „Das Geld der Steuerzahler sollte besser für Sanierungsprojekte verwendet werden.“

 

Cloppenburg, den 18.9.2024

Dr. Irmtraud Kannen

Weiterer Etappensieg für Ausbaugegner der E 233

Behörde muss Kosten für Eilverfahren tragen

Die Vorsitzenden des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland, Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers, sind zufrieden mit dem Ausgang des Eilverfahrens im Rahmen der Klage gegen den Ausbau der E 233 im Planungsabschnitt 1. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Exit 233 aus Meppen und dem BUND unterstützt der Verein die Klage des NABU, der mit einem Eilantrag verhindern wollte, dass bereits vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klage des NABU gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233 (Planungsabschnitt 1) durch Baumaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erklärte daraufhin, dass sie mit den eigentlichen Baumaßnahmen erst 2027 beginnen will und setzte die gesetzlich angeordnete „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung vorerst selbst unbefristet aus. Danach hatte der NABU seinen Eilantrag für erledigt erklärt. Das Gericht musste aber noch entscheiden, wer die Kosten des Eilverfahrens zu tragen hat. Nun fiel diese Entscheidung zulasten der Behörde aus.

Das BVerwG hat dies in seinem Beschluss damit begründet, dass der Eilantrag voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre. Die NLStBV hätte von sich aus gleich mit Erteilung der Genehmigung des Ausbaus die Vollziehung aussetzen müssen, weil sie das Vorhaben nicht umgehend ins Werk setzen, sondern über einen längeren Zeitraum lediglich verwaltungsinterne, vorbereitende Maßnahmen durchführen will. Hätte die Behörde die Vollziehung sofort ausgesetzt, wäre das Eilverfahren gar nicht notwendig gewesen.

Mit dem Ergebnis des nun abgeschlossenen Eilverfahrens ist der NABU sehr zufrieden. „Wir haben unser Ziel erreicht, dass bis auf weiteres keine Baumaßnahmen erfolgen können. Weil die NLStBV die Vollziehung nicht früher ausgesetzt hat, hat sie uns leider in das Eilverfahren ,gezwungen‘. Sie muss deshalb zu Recht die Kosten tragen“, erklärt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim. „Rückschlüsse über unsere Erfolgsaussichten im eigentlichen Klageverfahren lässt die nun ergangene Kostenentscheidung des Gerichts zwar nicht zu, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch im Klageverfahren das Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können.“

Cloppenburg und Lastrup, den 15.7.2024

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Ausbau der E 233 ist unwirtschaftlich

Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Transport & Environment (T&E) haben alle Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans, in dem auch der Ausbau der E 233 zu finden ist, nachgerechnet, mit aktuellen Preisen bezüglich CO2 Kosten und induziertem Verkehr verglichen und kommen zu dem Schluss, dass viele Projekte unwirtschaftlich sind. Bei einem Nutzen-Kosten- Verhältnis von über 1 soll das Vorhaben wirtschaftlich sein. Die E 233 wird mit einem NKV von 2,13 im aktuellen Bundesverkehrswegeplan gelistet. Nach der Berechnung von Preissteigerungen, den gestiegenen CO2 Kosten und dem zunehmenden induzierten Verkehr wird ein NKV von 0,15 errechnet. Damit ist auch der Ausbau der E 233 unwirtschaftlich, da der erwartete Nutzen des Ausbaus nicht im Verhältnis zu den gestiegenen Baukosten und den erwarteten Umweltnebenkosten steht. Auch der BUND und der NABU legten Analysen mit dem gleichen Tenor vor: die Kosten für den Bau seien unterschätzt worden ebenso wie immer deutlicher berechenbare Folgen für die Umwelt. Neue oder erweiterte Straßen benötigen Fläche, Asphalt und Beton. Teilweise müssen Wälder gerodet und Sümpfe trockengelegt werden. Es ist auch wissenschaftlich erwiesen, dass zusätzliche Straßen auch zusätzlichen Verkehr verursachen. Dadurch entstehen mehr CO2 Emissionen.

„Allein die Betrachtung der Kosten im Verhältnis zum Nutzen sprechen gegen einen Ausbau der E 233“, so Dr. Irmtrud Kannen, Vorsitzende des VCE. Verkehrsminister Volker Wissing zeigt sich jedoch wenig beeindruckt von den neuen Zahlen. Er liebäugelt mit einem auch aus privaten Mitteln gespeisten Infrastrukturfonds, um Geld für den naturzerstörerischen und klimaschädlichen Autobahnneubau zu generieren. Allerdings zwingen die Sparvorgaben des Bundeshaushalts, wie z.B. die jetzt bekanntgegebene Kürzung der Mittel um 20 Prozent für die Autobahn GmbH, dazu, die Asphaltträume auf Eis zu legen. Der Ausbau der E 233 wird daher immer unwahrscheinlicher.

Anlage: https://www.transportenvironment.org/te-deutschland/articles/wie-das-verkehrsministerium-mit-veralteten-daten-plant
Anmerkung: Der Ausbau der E 233 ist in der Tabelle in der Zeile 500 zu finden

Cloppenburg, den 18.6.2024
Dr. Irmtraud Kannen

E 233: NABU zieht vor Gericht

Meppen. Für den ersten Planungsabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 lag der Planfeststellungsbeschluss vom 27. Februar bis 11. März dieses Jahres öffentlich aus. Dieser genehmigt den geplanten Ausbau der Bundesstraße von der A31 bis kurz hinter die Kreuzung mit der B70. Der NABU hat den Beschluss geprüft und wird dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

„Der vierstreifige Ausbau der E233 wird zu einer massiven Erhöhung der Verkehrsbelastung führen“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Das ist nicht nur mit einer Steigerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohner und Erholungssuchende verbunden, sondern auch mit zusätzlichen Stickstoffimmissionen auf den angrenzenden Flächen. Insbesondere im FFH-Gebiet „Ems“ und im Naturschutzgebiet „Versener Heidesee“ befinden sich viele sehr wertvolle und zugleich stickstoffempfindliche Pflanzenarten und Lebensräume. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt,“ so der Naturschützer.

Parallel zu einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht wird der NABU auch ein Eilverfahren anstrengen. Denn auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses könnte die Straßenbauverwaltung sonst sofort mit dem Bau beginnen, ohne vorher das Ergebnis der Klage abzuwarten. In diesem Fall könnten schon wertvolle Teile von Natur und Landschaft zerstört sein, bevor das Urteil des Gerichts vorliegt. Mit Hilfe des Eilverfahrens soll die aufschiebende Wirkung der Klage erreicht und ein Baubeginn verhindert werden.

„Leider verursacht das Eilverfahren noch einmal zusätzliche Kosten“, beklagt Buschmann. „Insofern sind wir besonders dankbar, dass uns von vielen Seiten bereits finanzielle Unterstützung zugesagt wurde, damit wir im Sinne des Gemeinwohls massive Schäden an Menschen, Natur und Landschaft abwenden können.“

Das letzte Klageverfahren, dass der NABU in der Region Emsland / Grafschaft Bentheim angestrengt hat, endete bereits 2017. Das zeigt, dass der Umweltverband äußerst sparsam mit diesem Instrument umgeht. „Wir versuchen vorrangig, Kompromisslösungen zu finden und erheben nur im äußersten Notfall Klage,“ beschreibt der Landesvorsitzende. „Aber in diesem Fall lässt sich das nicht vermeiden.“


Für Rückfragen:
NABU-Regionalgeschäftsstelle, Katja Hübner, Tel.: 0 59 31 / 40 99 630


Hanna Clara Wiegmann
Regionalgeschäftsstellen-Leiterin
NABU EMSLAND/ GRAFSCHAFT BENTHEIM | NR 14/24 | 14. MÄRZ 2024

E 233: NABU prüft Klage 

E 233: NABU prüft Klage 

Meppen. Für den ersten Planungsabschnitt für den vierstreifigen Ausbau der E233 wurde jetzt der Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt. Dieser genehmigt den geplanten Ausbau der Bundesstraßen von der A31 bis kurz hinter die Kreuzung mit der B70. Der NABU prüft nun, ob im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Beschluss vorgegangen werden kann.

Bereits seit 2018 hat sich der NABU mit umfassenden Stellungnahmen intensiv an dem laufenden Genehmigungsverfahren beteiligt. „Wir haben immer wieder auf die massiven Klimaschäden und zu erwartenden Beeinträchtigungen der Anwohner und Erholungssuchenden durch Lärm hingewiesen. Viele landwirtschaftliche Flächen werden versiegelt oder verlieren ihre Anbindung an die bewirtschaftenden Höfe. Lebensräume streng geschützter Arten werden zerstört und europarechtlich geschützte Lebensräume durch Stickstoffeinträge beeinträchtigt,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband den Widerstand der Umweltschützer. „Wir können nicht erkennen, dass diesen Belangen im Genehmigungsverfahren ausreichend Rechnung getragen wurde. Deshalb lassen wir von Rechtsanwalt Thorsten Deppner die Unterlagen prüfen und werden gegebenenfalls eine Klage einreichen,“ so die Umweltschützerin.

Dabei steht der NABU nicht allein da. Organisatorisch wird er unter anderem von der Bürgerinitiative (BI) Exit233 und dem Verein Verkehrswende Cloppenburg/Emsland (VCE) unterstützt. „Der Klimawandel und Artensterben verlangen nach einer Reduzierung von Verkehr und nach einer Verlagerung auf klimaverträgliche Alternativen,“ so Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des VCE. „Und zudem sind die zu erwartenden Kosten von mindestens 1,1 Mrd. Euro für den Straßenausbau angesichts der knappen öffentlichen Kassen und dem hohen Sanierungsbedarf der vorhandenen Brücken und Straßen nicht zu vertreten,“ ergänzt Dr. Karsten Osmers als Sprecher der BI. Weitere Informationen sind unter www.nabu-emsland-mitte.de, www.exit233.de und vce-verein.de zu finden.


Für Rückfragen:
NABU-Regionalgeschäftsstelle, Katja Hübner, Tel.: 0 59 31 / 40 99 630
NABU EMSLAND/ GRAFSCHAFT BENTHEIM | NR 05/24 | 29. JANUAR 2024

Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Einsparungen beim naturzerstörenden Autobahn- und Straßenbau

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Zuführung einer ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von 60 Mrd. Euro in den „Energie- und Klimafonds“ verlangt eine neue finanzpolitische Prioritätensetzung für die nächsten Jahre. Die größten Ausgaben müssen überdacht werden.

Die 1.734 geplanten Straßen-Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) benötigen in den nächsten Jahren mindestens 164,3 Mrd. Euro. Dies ist einfach nicht mehr finanzierbar. Deshalb müssen die Neu- und Ausbauprojekte im BVWP jetzt überprüft werden. Vorrang bei der Finanzierung müssen die notwendigen Sanierungen der bestehenden Straßen-Infrastruktur z.B. bei maroden Autobahnbrücken erhalten. „Überall, wo noch keine Bauaufträge vergeben wurden, brauchen wir jetzt ein Moratorium und eine echte Überprüfung, ob das jeweilige Projekt vor dem Hintergrund der Klimakrise noch verantwortbar ist“, fordert die Vorsitzende des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland Dr. Irmtraud Kannen.

Dazu gehören nach Meinung des Vorsitzenden Hermann Küpers solche großen unzeitgemäßen Planungen wie die A 20 (Kosten ca. 4,6 Mrd. EUR) bis hin zu völlig überholten Planungen wie der vierstreifige Ausbau der E 233 (ca. 1,1 Mrd. Euro). Diese Projekte gehören zu den 20 teuersten Straßenbauprojekten des Bundesverkehrswegeplans. Festgestellt wurde dies von einer der führenden unabhängigen Denkfabriken zu dem Thema Transport, Wirtschaft und Umwelt in Europa, dem Think Tank „Transport & Environment“ mit Sitz in Berlin. Er ist Teil des größten Umweltdachverbandes Europas mit dem Ziel, den Verkehrssektor in Deutschland so schnell wie möglich zu dekarbonisieren, um eine kosteneffiziente und faire Verkehrswende voranzubringen.

Durch ein Moratorium für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen würde nicht nur die einfache Fortschreibung der aus der alten Koalitionszeit stammenden Planungen des ungehemmten Straßenbaus endlich überprüft, sondern die Finanzklemme für überlebensnotwendige Energie- und Klimaprojekte abgewendet.

Cloppenburg/Lastrup, den 20.11.2023
Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Quellen:

Neue Kostenschätzung: Ausbau durchbricht Milliardenschwelle

Pressemitteilung

Neue Kostenschätzung des Bundesverkehrsministeriums: E 233-Ausbau durchbricht Milliardenschwelle

Das Bundesverkehrsministerium geht nach einer neuen Kostenschätzung davon aus, dass der geplante vierstreifige Ausbau der E 233 nun 1,1329 Milliarden Euro kosten würde. Darauf weist der Verein „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“ unter Bezugnahme auf einen Bericht des Bundesverkehrsministeriums über die Gesamtmittelbedarfe für den Neu- und Ausbau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Projekte hin (S. 47). Der geplante Ausbau der E 233 von Meppen (A 31) bis Cloppenburg (A 1) erfährt damit eine Steigerung der im aktuellen „Bundesverkehrswegeplan 2030“ vorgesehenen Kosten von 719,1 Millionen Euro (Preisstand 2014) auf 1,1329 Milliarden Euro (aktueller Preisstand). Ursprünglich sollte das Projekt unter 300 Millionen Euro kosten.

Gründe für die massiven Kostensteigerungen sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sowohl eine Aktualisierung der geschätzten Kosten als auch eine Anpassung an den aktuellen Preisstand (Indexierung). Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“, spricht vor diesem Hintergrund von einem „Fass ohne Boden“. „Der geplante vierstreifige Ausbau der E 233 wird immer teurer und immer unwahrscheinlicher“, betont sie. „Es wird höchste Zeit, dass die Landkreise Cloppenburg und Emsland die Planungen beenden und sich tatsächlich umsetzbaren Alternativen widmen – wie einer deutlichen Stärkung des ÖPNV, einer Steigerung der Verkehrssicherheit auf der E 233 durch mehr Kontrollen und allenfalls einem teilweisen 2 + 1 Ausbau.“

Hermann Küpers, Vorsitzender des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“, ergänzt: „Der Ausbau zerstört nicht nur Natur und Landschaft, sondern auch die öffentlichen Haushalte. Natürlich bildet auch diese neue Kostenschätzung nicht die real zu erwartenden Kosten ab, sondern ist immer noch viel zu niedrig angesetzt – zumal ein Baubeginn mehr denn je in den Sternen steht. Das Bundesverkehrsministerium robbt sich also langsam an die Realität heran, hat aber noch einen weiten Weg vor sich.“

Bis 2022 wurden nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (S. 47) bereits 62,1 Millionen Euro für das Projekt ausgegeben, was wohl Planung und Grunderwerb erfassen dürfte. Denn bisher liegt für keinen der insgesamt acht Planungsabschnitte ein Baurecht vor. Selbst das hierfür zuvor notwendige Planfeststellungsverfahren wurde erst in zwei Planungsabschnitten eingeleitet. Ein sogenannter Planfeststellungsbeschluss, der von betroffenen Anlieger*innen und Naturschutzverbänden gerichtlich angegriffen werden kann, liegt noch für keinen Planungsabschnitt vor.

Dass die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nicht auch zwangsläufig eine Umsetzung bedeutet, betont das Bundesverkehrsministerium selbst (S. 5): „Mit der Aufnahme eines Verkehrsvorhabens in den jeweiligen Bedarfsplan ist keine Finanzierungs- und Realisierungszusage verbunden. Mit der Aufnahme wird zunächst der grundsätzliche Bedarf für das Vorhaben im Sinne der Zielsetzung der Ausbaugesetze und der hiermit verbundene gesetzliche Planungsauftrag festgestellt. Allen nicht bereits begonnenen Vorhaben ist dabei gemein, dass für diese bei jeder Aufstellung eines BVWP erneut der verkehrliche Bedarf und ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis nachgewiesen werden muss.“

Die Aufstellung für den Verkehrsträger Straße weist 1.734 Teilvorhaben aus (S. 7). Es gibt im Bundesverkehrswegeplan Dringlichkeitskategorien: laufend und fest disponiert (FD), vordringlicher Bedarf (VB) und weiterer Bedarf (WB). Projekte von FD und VB sind teilweise mit der Kategorie E (Engpassbeseitigung) erweitert. Die Ampelkoalition beschloss im März 2023, dass etwa 144 Projekte mit Engpassbeseitigung beschleunigt ausgebaut werden sollen, da diese im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegen. Die E 233 ist keines dieser Projekte.

Der Ausbau der E 233 ist in den vordringlichen Bedarf (VB) eingruppiert. In dieser Kategorie gibt es insgesamt 712 Projekte (ca. 41 %) mit einem Gesamtmittelbedarf von 53,877 Milliarden Euro. Zur Verteilung der Teilvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen gemäß Projektstand wird ausgeführt, dass sich 191 (11 %) in der Planfeststellungsphase und 528 (30,4 %) in der Planungsphase sind. Die E 233 befindet sich mit den Planungsabschnitten 1 und 8 in der Planfeststellungsphase und mit den Abschnitten 2 – 7 in der Planungsphase.

Dr. Irmtraud Kannen / Hermann Küpers

Cloppenburg/Lastrup, den 23.10.2023

Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt auf der Website des Landes Niedersachsen:

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25.07.2023 beschlossen, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) fortzuschreiben.

Das Verfahren wird mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingeleitet. Die allgemeinen Planungsabsichten legen dar, welche Teile des LROP voraussichtlich geändert oder ergänzt werden sollen. Sie finden in den allgemeinen Planungsabsichten auch Hinweise zu dem weiteren Fortgang des Verfahrens.

Die Niedersächsische Landesregierung will ihr Landesraumordnungsprogramm überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. In der Bekanntmachung zum Thema Straßenverkehr heißt es: „In Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) sollen die getroffenen Festlegungen zum Straßenverkehr grundlegend bearbeitet werden. Die in Ziffer 01 und Ziffer 02 festgelegten Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen sollen zeichnerisch aktualisiert und anhand bearbeiteter Kriterien neu festgelegt werden“. Dem soll die erste beabsichtigte Änderung zugrunde liegen: „In Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes) soll die Einführung von Festlegungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme geprüft werden“.

Davon könnte auch der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bei Meppen bis zur A 1 bei Emstek betroffen sein. Käme es zur Umsetzung der bisherigen Planung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In den Landkreisen Cloppenburg und Emsland sollen insgesamt 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bis zum 13.09.2023 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten abzugeben. Das ist unsere Chance, den 4streifigen Ausbau der E233 aus dem LROP zu bekommen. Das wäre die offizielle Erklärung der Landesregierung auf den Ausbau zu verzichten. Der VCE wird eine Einwendung schreiben und an die Landesregierung appellieren, die Kriterien Klima- und Bodenschutz stärker bei der Ausweisung der Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen zu gewichten. Deshalb unsere Bitte an ALLE (BI, VCE, Grüne, Privatpersonen…) die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen und eine Stellungnahme abgeben.

Die allgemeinen Planungsabsichten und die Adresse für Einwendungen sind HIER zu finden.

Kontaktdaten

Verfahrensführende Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Kontaktperson
Frau Eggers
Tel.: 0511 120-8636
E-Mail: LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de

 

allg._Planungsabsichten_LROP_2023

DOWNLOAD PLANUNGSABSICHTEN

Im Weiteren ist die Stellungnahme des VCE zu finden:

An das
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Cloppenburg, den 30.8.2023
Geplante Änderung der Verordnung über das LROP

Stellungnahme des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zu den Planungsabsichten zu den Vorranggebieten Autobahn und Hauptverkehrsstraßen

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Satzung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland werden der Zweck und die Ziele in § 2 wie folgt beschrieben:

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und eines menschen- und umweltverträglichen Verkehrswesens.
  2. Umgesetzt werden soll dieser Zweck insbesondere durch Maßnahmen, die den Erhalt der Landschaftsstruktur fördern, die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität anstreben, die Zersiedelung der Landschaft verhindern sowie Verkehrswesen, Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Naturpflege miteinander in Einklang halten. Der Verein setzt sich für die sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen, eine Verminderung der Umweltbelastungen durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz und Schadstoffe und den Schutz der Menschen, Natur und Landschaft vor schädlichen Verkehrsauswirkungen ein.

Das Erreichen dieser Ziele wird durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 erheblich erschwert. Daher setzt sich der Verein dafür ein, diesen Ausbau zu verhindern. Die Gründe für eine grundsätzliche Ablehnung des vierstreifigen Ausbaus lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist klima- und verkehrspolitisch eine völlig falsche Entscheidung. Durch den Ausbau der Straße wird das Verkehrsaufkommen erhöht. Erforderlich ist stattdessen die Verringerung des Verkehrs, die Stärkung des Schienenverkehrs und des Öffentlichen Verkehrsnetzes, um Klima und Umwelt zu schonen.
  • Durch den Ausbau der Bundesstraße und die nachfolgenden erforderlichen Unternehmensflurbereinigungsverfahren kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
  • Außerdem geht durch das Planungsvorhaben und die nachfolgenden Flurbereinigungsverfahren eine große Zahl an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Zudem sind die Nachfrage nach Flächen und der damit verbundene Preis für Kauf und Pacht bereits jetzt sehr hoch. Das Vorhaben stellt daher eine erhebliche Belastung der Landwirte dar, insbesondere die schwierigere Erreichbarkeit der beackerten Flächen durch den Wegfall der 125 Zu- und Abfahrten der E 233 und der Veränderung im nachgelagerten Wegenetz.
  • Durch das Vorhaben gehen wichtige Flächen für die Naherholung der Anwohner verloren oder werden verlärmt und mit Schadstoffen belastet.
  • Tourismus ist im Landkreis Cloppenburg und Emsland ein Wirtschaftszweig, der erklärtermaßen weiter ausgebaut werden soll. Durch die Überbauung naturnaher Flächen und der Verlärmung und Verschmutzung weiter angrenzender Bereiche und dem Verlust des Radweges entlang der Straße wird der Raum jedoch weiter an Attraktivität für Touristen verlieren
  • Die derzeitig kalkulierten Kosten für den Ausbau von über 800 Millionen Euro werden bei Beginn des Ausbaus wohl über 1 Milliarde liegen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Bundesrepublik Deutschland sehr stark neu verschuldet und muss die staatlichen Ausgaben neu überprüfen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Finanzierung dieses Projektes nicht mehr zu verantworten.

Neben den grundsätzlichen Bedenken hat der Verein noch konkrete Einwendungen zu den Themen:

Legitimationsproblem und Mängel in der Beteiligung im Landkreis Cloppenburg
Die Legitimation für den vierstreifigen Ausbau der E 233 wird vor allem darin gesehen, dass das Projekt Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist. Dem liegt aber kein nach demokratischen Prinzipien aufgestellter Beschluss des Kreistages Cloppenburg zugrunde. Obwohl mit den Planungen ab 2008 begonnen wurde und Gutachten in Auftrag gegeben wurden, fehlte diesen Schritten die demokratische Legitimation, die erst am 29.7.2014 nachgeholt wurde. In der Vorlage Nr. V-KA/14/206 des Kreistages Cloppenburg heißt es dazu:

„Der Landkreis Cloppenburg und seine Gremien beschäftigen sich bereits seit Ende der 90er Jahre mit Überlegungen zu einem möglichen Ausbau der Europastraße 233. Die Intensität der Bearbeitung dieses Themas hat über die Jahre sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik stetig zugenommen. Dies lässt sich auch der anliegenden umfassenden Aufstellung über die Behandlung des Themas im Kreistag und seinen Ausschüssen entnehmen. Über die Zeit hat sich die Rolle des Landkreises gewandelt. War er zunächst „nur“ Fürsprecher und Unterstützer der Maßnahme, ist er zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Landkreis Emsland in die Aufgabe der konkreten Planung hineingewachsen. Dieser Prozess ist schrittweise erfolgt. Die politischen Gremien sind dabei über den jeweiligen Sachstand regelmäßig informiert worden. Auch die erforderlichen finanziellen Mittel sind über die Gremien in die Haushalte des Landkreises eingestellt worden. Bezüglich der Übernahme der Planungsleistungen bis hin zum planreifen Planfeststellungsbeschluss ist dann im Dezember 2008 eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landkreisen Emsland und Cloppenburg sowie den Städtering Zwolle-Emsland geschlossen worden.

Im Zuge dieser Entwicklung ist jedoch versäumt worden, formell nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG (früher § 36 Abs. 1 Nr. 16 NGO) die Übernahme der freiwilligen Aufgabe „Planung und Planfeststellung der E 233“ vom Kreistag beschließen zu lassen. Die hiermit verbundenen Aufgabenstellungen und Tätigkeiten waren immer im Gespräch und sowohl in Verwaltung als auch Politik allen Beteiligten bekannt, allein die formelle Bestätigung durch den Kreistag ist unterblieben.

Die mit der Übernahme der Aufgabe „Planung der Europastraße 233 einschl. Unterstützung des Landes bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens“ fehlende Beschlussfassung des Kreistages soll nunmehr formell nachgeholt werden. Auf die Wirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung mit dem Land hat das Fehlen des formellen Beschlusses keine Auswirkungen.

Zwischenzeitlich hat sich die Aufgabenübernahme dahingehend verändert, dass der Landkreis Cloppenburg – ebenso wie der Landkreis Emsland – aus rechtlichen Gründen nicht als verantwortliche Behörde die Planfeststellung übernehmen kann. Dies bleibt eine Aufgabe des Landes Niedersachsen. Wohl aber soll die Arbeit für die Planfeststellung über die beteiligten Landkreise erfolgen, und zwar dergestalt, dass jeweils kreiseigenes Personal für die Aufgaben der Planfeststellung an das Land abgeordnet wird. Die hierzu erforderlichen – 2 – Gremienbeschlüsse werden jeweils rechtzeitig eingeholt.

Beschlussvorschlag:

„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Planung der Europastraße 233 einschl. der personellen Unterstützung des Landes Niedersachsen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu übernehmen und die bereits erfolgte Wahrnehmung dieser Aufgabe für die Vergangenheit zu bestätigen.“

Gegen die Stimmen der Grünen hat der Kreistag am 29.7.2014 dann so beschlossen. Das heißt, erst sechs Jahre nach der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die freiwillige Leistung der Übernahme aller Planungskosten durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland hat der Kreistag darüber einen Beschluss gefasst. Das ist demokratisch nicht zu rechtfertigen und die Frage: „Wer will den vierstreifigen Ausbau und warum?“ kann nicht klar beantwortet werden. Es bleiben die Aussagen im Bundesverkehrswegeplan, wonach die E 233 die kürzeste Verbindung zwischen dem niederländischen Ballungsgebiet Randstad-Niederlande und vor allem dem Wirtschaftszentrum Rotterdam und den norddeutschen Wirtschaftszentren Bremen und Hamburg darstellt. Vor allem die Logistikbranche hat Interesse an einem Ausbau. Die Interessen der Anlieger der Strecke, die Nachteile für Mensch und Natur an der Trasse sehen, wurden nicht angemessen gewichtet. Zwar gab es formell eine Bürgerbeteiligung zu einzelnen Bauabschnitten, allerdings kann man die Durchführung dieses Verfahrens nur als „gelenkte“ Beteiligung ansehen. So wurde zum Beispiel in einer Versammlung in der Gemeinde Emstek am 15.2.2012 die Frage gestellt, ob der vierstreifige Ausbau überhaupt notwendig sei, v.a. da die Strecke des PA 8 schon dreispurig sei. Vom Versammlungsleiter, dem damaligen Dezernenten Georg Raue vom Landkreis Cloppenburg, wurde darauf erwidert, die Frage des „Ob“, sei hier nicht zu stellen, nur die Frage des „Wie“. D.h. alle Fragen bezüglich der Notwendigkeit wurden nicht zugelassen, sondern nur Anmerkungen zu der Art und Weise des Ausbaus.

Die Frage nach der Notwendigkeit des Ausbaus stellt sich mehr als 10 Jahre später noch dringlicher, da inzwischen der Klimawandel eine Verkehrswende auch beim Straßenbau notwendig macht.

Verkehrswende im Straßenbau
Die auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtete Infrastruktur galt in den 1960/70er Jahren als Grundbedingung für die gesellschaftliche Entwicklung – eine schnelle Raumüberwindung als Voraussetzung für Wohlstand und sozialen Aufstieg. Mit der Gegenwart und Zukunft hat das aber nichts mehr zu tun: Andere Entwicklungsfaktoren wie die Digitalisierung, Dekarbonisierung, steigende Erwartungen von Arbeitnehmer*innen an ihr Lebens- und Arbeitsumfeld sowie Dienstleistungen (Pflege, Bildung, Tourismus) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Autobahnprojekte der letzten Jahre haben zu immer mehr Verkehr und Umweltbelastungen geführt. Forscher haben festgestellt, dass die Möglichkeit eines Autobahnanschlusses dazu führt, weitere Strecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen, so dass die Trennung von Wohnen und Arbeiten weiter verschärft wurde. Für eine Verkehrswende brauchen wir genau das Gegenteil.

Umwelt und Klima
Nicht ohne Grund zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen Ausbau der E 233 zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Damit Deutschland seine Klimaziele einhalten kann, müssen die Emissionen im Verkehr um mehr als 40 Prozent bis 2030 sinken. Schon heute muss damit begonnen werden, denn die Zeit ist knapp. Allerdings bringt der Ausbau der E 233 keine Senkung, sondern eine CO2-Mehrbelastung von 18.368,15t/a (Quelle: PRINS Anlage zum BVWP). Zur Änderung des LROP soll eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (Abschnitt 1.1) überprüft werden mit dem Ziel, Versiegelung des Bodens zu minimieren, damit die negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht so stark sind. Ein vierstreifiger Ausbau der E 233 schadet den Landkreisen Cloppenburg und Emsland: Käme es zur Umsetzung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In beiden Landkreisen sollen insgesamt Flächen im Umfang von 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 steht zunehmend in der Kritik vor allem der Umweltverbände, da die Kriterien veraltet sind und den Anforderungen des Bundesklimaschutzgesetzes nicht gerecht werden. Daher wird von vielen Verbänden und Initiativen ein Moratorium für den Bundesfernstraßenaus- und Neubau gefordert. Zurzeit läuft auf Bundesebene eine Überprüfung der Pläne im Rahmen eines Dialogprozesses unter der Regie des Bundesverkehrsministeriums. Da der Ausbau der E 233 nicht zu den beschleunigt auszubauenden Straßenbauprojekten der Bundesregierung (Koalitionsbeschluss März 2023) gehört, wird eine Realisierung des Projektes immer unwahrscheinlicher. Die Kosten für die Planung (vorfinanziert von den Landkreisen Cloppenburg und Emsland) und die Flurbereinigungsverfahren könnten daher umsonst ausgegeben worden sein. Wegen des Nachhaltigkeitsgebots müssen für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur, v.a. der Autobahnbrücken, vorrangig die Gelder ausgegeben werden. Auch wegen des gegenwärtigen Sparzwangs im Bundeshaushalt sollte das Projekt des vierstreifigen Ausbaus der E 233 insgesamt auf den Prüfstand.

Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233
Neben der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken (z.B. von Meppen nach Essen) sollten Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233 in den Mittelpunkt gerückt werden: Eine dichtere Kontrolle der Geschwindigkeit auf der E 233 ist notwendig und würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Ein streckenweiser klima- und umweltschonender 2+1 Ausbau würde mehr Überholungen ermöglichen und wäre völlig ausreichend. Insbesondere bedarf es neben fahrradfreundlicherer Kommunen endlich eines qualitativ hochwertigen ÖPNV. Die Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233 binden fortlaufend zeitliche und finanzielle Ressourcen, die dringend für diese Alternativen eingesetzt werden müssen. Deshalb sollten die Planungen nun beendet werden.

Bei der Änderung des LROPs sollte die E 233 daher bei der zeichnerischen Darstellung als „Hauptverkehrsstraße“ und nicht „Hauptverkehrsstraße, vierstreifig“ aufgeführt werden.

Dr. Irmtraud Kannen
Vorsitzende VCE
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