Wahlprüfsteine des Bündnisses Verkehrsinitiativen zur Bundestagswahl 2021

Der Wahlkampf für die Bundestagswahl 2021 geht in seine entscheidende Phase. Um die jeweiligen Positionen der beteiligten Parteien zum Moratorium zu ermitteln, hat das >>Bündnis Verkehrsinitiativen<< Wahlprüfsteine bereitgestellt, die der Verein Verkehrswende Cloppenburg – Emsland an die Bundestagskandidatinnen und – Kandidaten in den Wahlkreisen des Emslandes und für Cloppenburg per eMail versandt hat.

Die Antworten werden bis zum 15. August erwartet.

Das der eMail vom 20. Juli beigefügte Schreiben im Wortlaut:

 An die Sprecher*innen für Verkehr sowie Kandidat*innen für den Bundestag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Bündnis Verkehrsinitiativen fordert ein Moratorium für den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen und eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030. Den vollständigen Text der Forderung und die Initiativen finden Sie in https://www.buendnis-verkehrsinitiativen.com/

Begründet wird die Forderung vor allem mit dem Klimaschutz. Das novellierte Klimaschutzgesetz setzt das Ziel der Treibhausneutralität bis 2045 und legt dafür ein jährlich sinkendes CO2-Budget für den Verkehrssektor fest.

Konkret heißt das: die enormen Emissionen, die durch den  Bau von Autobahnen  und Bundesstraßen verbraucht werden, können nicht für andere Verkehrsmaßnahmen – von Straßenreparaturen über Schienenmaßnahmen bis hin zu Rad- und Fußwegen – verwendet werden. Anders als beim Finanz-Budget ist eine Ausweitung oder eine Verlagerung der Gesamtmenge auf andere Träger (z.B. den Bund oder die EU) nicht möglich.

Kriterien der gesetzlich geforderten Bedarfsplanüberprüfung sind aus der Sicht des Bündnisses  Verkehrsinitiativen vor allem

          Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz

          Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege

          Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten

          Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs

          Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen

Die Forderung nach einem Stopp von klimaschädlichen Aus- und Neubauten findet immer breiteren Zuspruch.

Die Position der Bundestags-Kandidat*innen und der Parteien dazu wird für die Wahlentscheidung vieler Menschen eine zentrale Rolle spielen.

Deshalb bitten wir Sie, uns Ihre Haltung anhand der nachfolgenden Fragen mitzuteilen, damit wir sie über unsere Kanäle (Website sowie Presse- Öffentlichkeitsarbeit) veröffentlichen können.

Wir danken Ihnen sehr, wenn Sie auf diesem Weg Ihre Position darlegen und erwarten eine Antwort bis zum 15.August.

Wir wünschen Ihnen während der noch verbleibenden Zeit vor der Wahl fruchtbare Diskussionen mit vielen Menschen, egal ob diese wahlberechtigt sind oder nicht, und grüßen freundlich.

Unsere regionalen Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite www.vce-verein.de/kontakt/ .

 

 

 

ja

nein

Begründung

Stimmen Sie der Forderung nach einem Moratorium für den Neu-und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen zu?

 

 

 

 

 

 

Stimmen Sie der Forderung nach einer an dem Klimaschutz orientierten Bedarfsplanüberprüfung zu?

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehnen Sie den Klimaschutz als Kriterium für den Bau von Autobahnen, Bundes- und Staats- bzw. Landstraßen ab?

 

 

 

 

 

 

 

Sollen die einzelnen Aus- und Neubauprojekte überprüft werden?

 

 

 

 

 

 

 

Soll die Nutzen-Kosten-Berechnung anhand  der realen Entwicklung und unter Einbezug der Klimaauswirkungen neu bewertet werden?

 

 

 

 

 

 

Soll es eine reale Bürgerbeteiligung sowie eine Einbeziehung von Umwelt- und Verkehrsinitiativen bei der Überprüfung des BVWP geben?

 

 

 

 

 

 

 

Welche anderen Verkehrs-Maßnahmen halten Sie für vordringlich?

 

 

 

 

 

 

Ihr Name, Wahlkreis, Partei, und Funktion in der Partei

 

 

 

Ihre email-Adresse

 

 

Pressemitteilung vom 12.07.2021

Die folgende eMail wurde am 12. 07. 2021 als Pressemitteilung des VCE-Vorstandes übermittelt:

An: Emsland Kurier; Meppener Tagespost; Carsten Mensing; CLP

News; Generalanzeiger; Hubert Kreke; MT Redaktion; ‚NDR‘; nwz; OM

Wochenblatt; Volltreffer

 

Betreff:

Kreishandwerkerschaft und E 233

Anlagen:

Kreishandwerkerschaft Clp, 11.7.2021.docx

An die Redaktion

Die Kreishandwerkerschaft in Cloppenburg ist dem Förderverein Pro E 233 beigetreten, um dem Vorstand beratend zu unterstützen. Die Bürgerinitiative Exit E 233, die eng mit dem Verein „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ zusammenarbeitet, hat heute in einem Brief an Dr. Michael Hoffschroer (Anlage) auf diesen Schritt reagiert. Der angeblich „unhaltbare“ Zustand der E 233 ließe sich auch mit einem Ausbau weiterer 2+1 Abschnitte beheben anstatt die Straße zur Autobahn auszubauen. Bei Nichtausbau droht angeblich der wirtschaftliche Abstieg unserer Region. Tatsächlich wird die Region Cloppenburg und Emsland als Boomregion von vielen angesehen. Die geplante Autobahn führt zwar zu einer Verkürzung der Fahrtzeiten, von der allerdings hauptsächlich der Transitverkehr profitieren wird, der dementsprechend zunehmen wird. Örtliche Betriebe müssten nach einem Ausbau längere Wege in Kauf nehmen, da es nur noch wenige Auffahrten  geben wird. Die Bürgerinitiative meint, dass die Planung eines vierstreifigen Ausbaus in keiner Weise zu einer vorausschauenden Verkehrspolitik und zu den Zielen in der Umwelt- und Klimapolitik passe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen

VCE-Mahnwache

Im Rahmen der bundesweiten Initiativen für eine Mobilitätswende führte der Verein Verkehrswende Cloppenburg – Emsland e. V.  eine Mahnwache auf der  Brücke Dr. Niemann – Straße über die E 233 zwischen Cappeln und Emstek durch. Die Aktion war behördlich genehmigt und abgesichert worden. Sie fand aus den Reihen der Bevölkerung großen Zuspruch und Beachtung.

Vielen Dank dafür !

Hierzu der Pressebericht vom 07. Juni 2021:

 

Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressebericht

Viel Unterstützung bei Mahnwache auf der Brücke über die E 233

Zufrieden zeigt sich der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland (VCE) mit der Resonanz auf seine Mahnwache auf der Brücke Dr. Niemann Straße über die E 233. Unterstützt wurde der Verein von Vertretern der Grünen, des ADFC und der Bürgerinitiative Exit 233. Die Mahnwache war Teil der bundesweiten Aktionstage zur schnelleren Umsetzung einer Mobilitätswende. Nach Auffassung des VCE werde der vierstreifige Ausbau der E 233 den Anforderungen einer zukunftssicheren Klimapolitik nicht mehr gerecht, den Kindern und Enkel wolle man eine intakte Umwelt hinterlassen und nicht noch mehr Asphalt.

Die Vereinsmitglieder haben sehr intensiv mit den vorbeikommenden Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern diskutiert. Viele waren wenig informiert über den aktuellen Planungsstand und meinten, man könne sich nicht gegen den Ausbau wehren, da ja schon alles beschlossen sei. Es formiert sich jedoch immer größerer Widerstand gegen den Straßenbau, der immer noch dem Individualverkehr zu viel Platz einräumt, auch bei den Anwohnern der E 233. So wollen sie ihren kostbaren und fruchtbaren Ackerboden nicht für eine vierte Spur und einen Rastplatz hergeben und befürchten eine Enteignung. Dr. Irmtraud Kannen vom VCE meinte dazu, dass eine Enteignung immer nur zur Förderung des allgemeinen Wohls möglich ist, was in diesem Fall wenig wahrscheinlich ist.

Die Bürgermeisterkandidatin von Cloppenburg, Christiane Priester, unterstützte die Anliegen der Ausbaugegner: „Es macht mir Sorge, wenn ich an die Zukunft unserer Enkelkinder denke. Wie wollen wir ihnen gegenüber rechtfertigen, dass wir mit dem Wissen von heute und den rechtlich beschlossenen Verpflichtungen für zukünftige Generationen den Ausbau der E233 noch zugelassen haben?“ Mit der bundesweiten Forderung nach einem Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen und eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte, mit Bürgerbeteiligung umgesetzte grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplanes 2030 des Bündnisses Verkehrsinitiativen wird auch der Ausbau der E 233 in Frage gestellt. Mit der Hoffnung auf eine grundlegende Änderung der Verkehrspolitik nach der Bundestagswahl und der Erwartung, dass angesichts der hohen Staatsverschuldung wegen Corona die Bundesmittel für den Straßenbau nicht mehr zur Verfügung stehen, sehen die Mitglieder der VCE optimistisch in die Zukunft und ermutigen die Betroffenen, sich gegen den Ausbau zu wehren.

Cloppenburg, den 7.6.2021

Dr. Irmtraud Kannen

Co-Vorsitzende VCE

Foto: Verein Verkehrswende Cloppenburg – Emsland e. V.

Bundesweite Aktionstage

Verkehrswende jetzt – kein Ausbau der E 233

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Aufruf zur Beteiligung an den dezentralen Aktionstagen am 5./6. Juni 2021

Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende – Jetzt

Autobahnbau stoppen!

E233: Mahnwache für soziale und klimagerechte Mobilitätswende

Verkehrswende jetzt – Kein Ausbau der E 233

 

Um die vielfältigen Initiativen für eine Mobilitätswende und den Protest gegen den weiteren Ausbau von Autoinfrastruktur sichtbar zu machen, ruft das Bündnis Verkehrsinitiativen buendnisverkehrsinitiativen.com, ein Netzwerk verschiedener Gruppen und Organisationen,  für den 5./6. Juni 2021 bundesweit zu dezentralen Aktionstagen für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende auf. Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland (VCE) als Mitglied des Bündnisses veranstaltet am

6. Juni 2021 von 14 bis 17 Uhr eine Mahnwache auf der Brücke Dr. Niemann Straße über die E 233 zwischen Cappeln und Emstek.

Diese Brücke soll für den vierstreifigen Ausbau der E 233 abgerissen und der Fahrradverkehr umgeleitet werden. Der VCE lädt alle Bürger ein, im Rahmen eines schönen Sonntagsspaziergangs oder einer gemütlichen Radtour die Brücke aufzusuchen, über das Projekt zu diskutieren und/oder den VCE bei der Mahnwache zu unterstützen. Eine Übersicht weiterer geplanter bundesweiter Aktionen ist zu finden unter

https://waldstattasphalt.net/mobilitaetswendejetzt/. 

Der Verkehrssektor gehört zu den größten Klimakillern in Deutschland. Wir fordern deshalb eine konsequente sozial-ökologische Mobilitätswende, die sofort eingeleitet werden muss! Die Mobilitätswende muss es ermöglichen, die Wege des Alltags weitgehend ohne Auto zu bewältigen. Dazu sind der motorisierte Individualverkehr zurückzudrängen und der Umweltverbund massiv auszubauen. Außerdem sind Alternativen zum Auto für den ländlichen Raum zu schaffen. Die Weichenstellung muss JETZT erfolgen. Heute noch Autobahnen und Bundesstraßen neu zu bauen ist aus ökologischer und sozialer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Im Sinne des Klimavertrags von Paris und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz fordern wir:

    Ein sofortiges Moratorium für Planungen und Baustellen von Autobahnen, Bundesstraßen und Autostraßen!

       Der Bundesverkehrswegeplan muss gekippt und die geplanten Projekte müssen gestoppt werden!

       Die frei werdenden Gelder müssen zur Finanzierung einer sozial gerechten und ökologischen Verkehrswende eingesetzt werden!

       Für die Produktion von Autos braucht es dringend deutliche Beschränkungen für Neuzulassungen, beim Gewicht, bei der zulässigen Geschwindigkeit, beim Energieverbrauch und bei der produzierten Stückzahl insgesamt!

       In der Automobil- und Straßenbauindustrie wegfallende Arbeitsplätze sollten durch attraktive Stellen in einer neuen Mobilitätsindustrie ersetzt werden!

 

Bitte Maske nicht vergessen!!

                                                                                                  der Vorstand des VCE

                                                    Download als pdf: Aufruf VCE Mahnwache

Moratorium

Der Vorstand des VCE hat sich u. a. im Rahmen mehrer Online – Konferenzen in das neu entstandene Netzwerk von Initiativen gegen den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen eingebracht.

Das daraus hervorgegangene Moratorium wurde bundesweit gleichlautend an die Bundeskanzlerin, die Partei- und Fraktionsführungen sowie Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aller im 20. Bundestag vertretenen demokratischen Parteien (Bündnis90/Die Grünen, CDU, CSU, Die Linke, FDP und SPD) versandt.  Zugleich ging der Text als Forderung an die überörtliche und lokale Presse  sowie an andere Medien.

Das Moratorium lautet:

Bündnis Verkehrsinitiativen – Moratorium für den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen – jetzt!

Für den Klimaschutz fordern wir

1. die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen

2. eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte mit Bürgerbeteiligung umgesetzte grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030

Klimaschutz erfordert eine Verkehrswende mit einer Vermeidung von nicht notwendigem motorisierten Verkehr, einer Verlagerung von Verkehr von Straßen auf die Schiene und einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Zwingend ist es deshalb, jetzt das Klima belastende und der Verkehrswende entgegen stehende Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Bundesstraßen, zu stoppen.
Es dürfen jetzt keine ungeheuer teuren, flächenfressende und umwelt- und klimabelastende Straßen gebaut werden, die den nachfolgenden Generationen im wahrsten Sinne des Wortes in Beton gegossene Hindernisse für die Gestaltung ihrer Zukunft in den Weg stellen.

Der BVWP 2030 wurde 2016 ohne reale Bürgerbeteiligung und ungeachtet der Hinweise u. a. des Bundesrechnungshofs auf seine Schwächen von der Bundesregierung erstellt. Die daraus resultierenden Bedarfspläne hat der 18. Deutsche Bundestag Ende 2016 wider die Kritik von Umweltverbänden und an einer Verkehrswende orientierten Initiativen und Organisationen als Gesetz beschlossen. 2019 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klimagesetze mit Ansätzen einer Verkehrswende verabschiedet.
Den Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 weitgehend stattgegeben. Bis zum 31.12.2022 müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für dieses Jahrzehnt erhöht werden, damit den nachfolgenden Generationen noch Gestaltungsspielraum für ihre Lebenswelt verbleibt.

Der 20. Deutsche Bundestag muss die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans, die die jetzige Bundesregierung entgegen dem gesetzlichen Auftrag von 2021 auf 2023 verschoben hat, in einem Gesetz zu den Bedarfsplänen für die Straßen, die Schiene und die Wasserwege umsetzen.
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:

  • · Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz
  • · Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege
  • · Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten
  • · Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs
  • · Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und –verbände bei der Überprüfung

Das Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen muss Teil eines Sofortprogramms sein, mit dem der 19. Bundestag noch vor den Bundestagswahlen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz antwortet.

Die Entscheidung zum Moratorium ist zugleich ein zentraler Test dafür, wie ernst es den Parteien mit ihren Bekenntnissen zum Klimaschutz in den Wahlprogrammen wirklich ist.


Hintergrund und Erläuterungen  

Für den Klimaschutz fordern wir 

1.    die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen

2.    eine grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030

Der BVWP 2030 ist der Rahmen, um die vom Bund verantworteten Verkehrswege Straße, Schiene und Wasserwege in Deutschland weiterzuentwickeln. Er wurde 2016 von der Bundesregierung beschlossen, daraus resultieren die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Bedarfspläne.

Aufgrund des Pariser Klimaabkommens 2015 wurden 2019 Klimagesetze verabschiedet, die u. a. den klimaschädlichen Straßenverkehr verringern und den Bahn- und Schifffahrtsverkehr erhöhen sollten.

Der BVWP 2030 hat deutliche Schwächen und wurde bereits 2016 von vielen Verbänden, dem Bundesrechnungshof, dem Umweltministerium und dem Umweltbundesamt massiv kritisiert: die Beteiligung von Betroffenen wurde nicht bzw. nur rein formal umgesetzt, die Nutzen/Kosten-Bewertung war methodisch mangelhaft, Folgen für Klimawandel, Naturschutz- und Erholungsgebiete wurden nur unzureichend berücksichtigt, Alternativen zu einem Straßenprojekt wurden nicht betrachtet und damit die Netzwirkung aller Verkehrsträger ignoriert.

Für die Bundestagswahl am 26.9.2021 dürften die wichtigsten Themen die Bekämpfung des Klimawandels und die Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie (Staatsverschuldung, Existenzgefährdung vieler Unternehmen, …) sein. Besonders das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 betont die Schutzpflicht des Staates und fordert im Rahmen der Generationengerechtigkeit ein verbessertes Klimaschutzgesetz. Dies muss einen gravierenden Einfluss auf die Verkehrsplanung haben.

Das Fernstraßenausbaugesetz sieht vor, dass nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, also eigentlich 2021, eine Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden muss. Nun wurde diese aber verschoben und soll erst Ende 2023 abgeschlossen sein, also nach den Bundestagswahlen. Überprüft wird dabei z. B. die künftige Verkehrsentwicklung, bei der bisher aber weder die künftige ansteigende CO2-Bepreisung oder die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene noch die Folgen der Pandemie (Geldmangel, mehr digitale Treffen und mehr Home-Office ohne Verkehr) berücksichtigt wurden.

Deshalb muss die anstehende Bedarfsplanüberprüfung als Anlass zu einer grundsätzlichen Überprüfung des BVWP und seiner Methodik genommen werden. Bis dies geschehen ist, müssen Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen ausgesetzt werden.

Dieses Moratorium muss von allen Parteien unterstützt werden, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Es dürfen keine Autobahnen und Bundesstraßen neu- und ausgebaut werden, die dem Klima schaden, hunderte Milliarden € kosten, großräumig Flächen versiegeln, Verkehrsprobleme nicht nachhaltig lösen und stattdessen nur noch mehr Straßenverkehr erzeugen.

Neue Kriterien für die Bedarfsplanüberprüfung

1. Klimawandel und Naturschutz

Der Klimawandel sowie der Naturschutz müssen bei der Bedarfsplanüberprüfung eine zentrale Rolle spielen. Das gilt u. a. für die Prognose der künftigen Verkehrszahlen, die CO2-Emissionen beim Bau und Betrieb und den enormen Ressourceneinsatz beim Neu- und Ausbau, die Zerstörung natürlicher Lebensräume und Biodiversität, die Versiegelung von land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Rodung von Bäumen im Vergleich zu neu angepflanzten Jungbäumen.

2. Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege

Eine konsequent umgesetzte Verkehrswende braucht weniger motorisierten Individualverkehr und mehr öffentlichen Nah- und Fernverkehr, mehr Gütertransport auf der Schiene sowie eine bessere Fahrradinfrastruktur. Denn KFZ und LKW-Verkehr  belasten das Klima wesentlich mehr als der öffentliche Fern- und Nahverkehr oder Bahn oder Schiff. Der in vielen bisher geplanten Straßenbauprojekten erzeugte zusätzliche motorisierte Verkehr (sog. „induzierter“ Verkehr) geht aber sogar als „Nutzen“ in die Bewertung der Projekte ein. Dies ist völlig widersinnig.

3. Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten

Das Nutzen-Kosten-Verhältnis spielt beim BVWP eine zentrale Rolle für die Bewertung der Projekte. Die 2016 im BVWP geplanten und 2021 im Finanzierungsplan der Autobahn GmbH veranschlagten Kosten weisen oft enorme Steigerungsraten auf. Dies bedeutet in diesen Fällen, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis im BVWP deutlich überschätzt ist.

Viele Straßenbauprojekte wurden bisher zudem schöngerechnet, indem auf der Kostenseite z. B. die Freisetzung von CO2 beim Bau nicht berücksichtigt wurde und auf der Nutzenseite fälschlicherweise zusätzliche Fahrten als Nutzen bewertet werden. Die Kosten der Naturzerstörung werden bisher nicht monetarisiert sondern bestenfalls als Anmerkung erwähnt.

4. Neubewertung der Einzelprojekte statt Gesamtbeurteilung

Bei der geplanten Bedarfsplanüberprüfung lehnt das Bundesverkehrsministerium eine grundsätzliche Neubewertung kritischer Projekte ab. Aber nur eine grundlegende kritische Neubewertung jedes einzelnen im BVWP enthaltenen Projektes kann die bloße Fortschreibung der jetzigen Bedarfspläne und das „weiter so wie bisher“ brechen und klären, auf welche einzelnen Projekte verzichtet werden kann und muss.

5. Reale Bürgerbeteiligung Der BVWP 2030 wurde seinerzeit mit dem Versprechen einer umfassenden Bürgerbeteiligung gestartet. Die ist nach europäischem Recht zwingend erforderlich. In der Praxis sah dies aber anders aus: Die Beteiligungsphase war viel zu knapp, Einwände wurden mit Textbausteinen bearbeitet, kein einziges Projekt wurde deshalb wesentlich geändert und Alternativen wurden generell nicht beachtet. Dieses Vorgehen wurde von vielen Verbänden massiv kritisiert und bedeutete einen Schlag ins Gesicht vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern daher rechtzeitige und echte Bürgerbeteiligung.

Das Ziel: Neue Verkehrswegeplanung für nachhaltige Mobilität und eine Verkehrswende

Mittelfristig brauchen wir einen Neuansatz bei der Bundesverkehrswegeplanung, der die Relevanz des Klima-, Natur- und menschlichen Gesundheitsschutzes für die verschiedenen Verkehrssektoren berücksichtigt. Dieser reduziert auch die absehbaren Probleme der pandemiebedingten Staatsverschuldung. Bis zur Überprüfung des BVWPs brauchen wir ein Moratorium für Aus- und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen.

 

Weiterführende Informationen

Bundesverkehrswegeplan 2030, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan2030gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile

Autobahn GmbH 2020: Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis

2025,https://www.autobahn.de/fileadmin/user_upload/Autobahn_Finanzierungsund

Realisierungsplan_2020_11_V16_JB_final.pdf  

Projektinformationssystem zum BVWP, www.bvwpprojekte.de

Bundesumweltamt, 2018: Strategische Umweltprüfung und (neuartige) Pläne und Programme auf Bundesebene, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/20181018_texte_812018_supbundesplanung.pdf

Bundesverfassungsgericht, 2021: Beschluss zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21031.html  


 Bündnis Verkehrsinitiativen                           18.05.2021

Zum Download als pdf-Datei:

Moratorium Bündnis Verkehrsinitiativen

Pressemitteilung mit Einwendungen des VCE zum Planungsabschnitt 8

 

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V. (VCE)

Pressemitteilung

Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233, Planungsabschnitt 8

Inkompetenz der Landkreise verzögert und verteuert Planung

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V. (VCE)

Pressemitteilung

Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233, Planungsabschnitt 8

Inkompetenz der Landkreise verzögert und verteuert Planung

Viele Mitglieder des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland, aber auch Nichtmitglieder haben im Rahmen der Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233 Einwendungen eingereicht. Im Einwendungsschreiben des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland werden Mängel in der Beteiligung aufgezeigt und die Frage gestellt: Wer will den vierstreifigen Ausbau und warum? „Der vierstreifige Ausbau der E233 wird dadurch, dass die Kreisverwaltungen die Planung übernommen haben, nur verzögert und verteuert“, ist Dr. Irmtraud Kannen überzeugt. Da Kreisverwaltungen von Haus aus keine Autobahnen planen, fehle es einfach an erforderlichem Fachwissen und Erfahrungen. Die unzureichende Kompetenz werde mehr als deutlich durch die Auflistung von 151 Mängeln, die der NABU in seiner Einwendung vorgebracht habe. Die Bewertungskriterien für Variantenvergleiche – 30% Verkehr, 20% Wirtschaft, 25% Umwelt, 15% Mensch, 5% Land- und Forstwirtschaft, 5% Raumordnung – werden vom VCE in Frage gestellt und er plädiert für eine höhere Gewichtung von Mensch und Umwelt. Der VCE weist darauf hin, dass in den Planungsunterlagen auch von einer Beteiligung an den Baukosten durch Gemeinden und Landkreise gesprochen wird. In den politischen Gremien war aber immer nur von der Beteiligung an den Planungskosten die Rede

Bei den privaten Einwendungen stehen die Themen Versiegelung der Landschaft, der enorme Flächenverbrauch, die Vernichtung von wertvollem Baumbestand und die Zerstörung der Natur und die unwiederbringliche Vernichtung von wertvollem Ackerland im Fokus. Darüber hinaus bringen die Einwender*innen ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck und setzen eigene Schwerpunkte: Hermann Küpers thematisiert den Klimawandel und die Verringerung der Grundwasserneubildung und hält den Umgang mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,0 im Jahre 2004 über 4,6 bis heute mit 2,1 für unverschämt. Fabian Wesselmann hebt die Steigerung der Baukosten hervor, was das Projekt immer unwirtschaftlicher mache, und hält es für inakzeptabel, wenn die Ohren von Anschlussstellen für Kompensationsmaßnahmen eingeplant werden. Als Steuerzahler ist Harry Lüdders nicht bereit, zum Aus- und Neubau einer überdimensionierten, autobahnähnlichen E 233 beizutragen. Ulf Dunkel zieht das Fazit, dass der geplante Ausbau wirtschaftlich völlig unsinnig sei, weil er mehr als doppelt so viel Verkehr auf mehr als doppelt so viel Straßenfläche erzeugen werde. Der Tourismus werde Schaden nehmen und die Immobilienpreise werden sinken. Anne Rameil verweist darauf, dass ihr Pflegeunternehmen auf die zügige Querung der Bundesstraße angewiesen ist, was nach einem Ausbau nicht mehr möglich sein wird, da es nur noch wenige Anschlussstellen geben wird. Als Anlieger der Bether Straße in Cloppenburg wehrt sich Fritz Thole gegen die prognostizierte Zunahme von rund 2000 Kraftfahrzeugen täglich auf dieser Straße. Jutta Küpers sorgt sich um die Fledermäuse, die eine eigene Brücke erhalten sollen: „Wie verhält sich die Fledermaus in der Zeit des Baus? Wartet sie, bis die Brücke steht, oder ist sie dann sowieso vergrämt und das Problem Fledermaus hat sich damit erledigt?“ Unisono wird der Ausbau als Verschwendung von Steuergeldern beklagt, und müsse in Zeiten wie diesen, wo wir die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen haben, sofort gestoppt werden.

Für den Vorstand des VCE

Dr. Irmtraud Kannen

Cloppenburg, den 19.4.2021

Aktuelle Einwendungsschreiben

Die nachfolgenden Einwendungsschreiben sind auf den Weg gebracht worden. Sie enthalten zahlreiche Argumente, die auch als Anregung oder als Muster gedient haben.

Bitte unbedingt den Abgabetermin (29. März 2021) beachten!

Einwendungen VCE zum PA 8

Einwendungen-VCE-zum-PA-8.pdf

Einwendungsbrief Ab 8 von BI Exit 233

Einwendungsbrief-Ab-8-von-BI-Exit-233.pdf

Einwendungen Hermann Küpers zum Abschnitt 8

Einwendungen Hermann Küpers zum Abschnitt 8.pdf

Einwendungen E 233 PA 8 Ulf Dunkel.docx

Einwendungen E 233 PA 8 Ulf Dunkel.pdf

Pressemitteilung vom 26. 02. 2021

Pressemitteilung

des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zum Bericht vom 19.2.21 „IHK drängen auf schnelleren Ausbau der E 233“ 

Die beiden Industrie- und Handelskammern Osnabrück und Oldenburg machen sich laut deren Pressemitteilung für den „zügigen Ausbau der E 233“ stark. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die IHKn einen entsprechenden Brief an den niedersächsischen Wirtschaftsminister geschrieben. Nach Ansicht des VCE soll der Minister so gedrängt werden, entsprechend auf die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuwirken. Minister Althusmann habe nach Information der IHKn schon zugesagt sich für den zügigen Fortgang der Planfeststellungsverfahren einzusetzen.

Die Behauptung der IHKn, der Aus- und Neubau der E 233 sei für die regionale Wirtschaft von höchster Dringlichkeit, werde nach Ansicht des VCE schon durch die auch ohne Autobahn positiven Zahlen der Firmen und Kommunen aus dem Emsland und dem Oldenburger Münsterland widerlegt. Nicht ohne Stolz wird von einer Boomregion gesprochen. Der VCE legt Wert darauf, dass er nicht gegen einen moderaten Ausbau z. B. mit dreispurigen Abschnitten ist, aber einen überdimensionierten Aus- und Neubau als Autobahn wegen der damit verbundenen Kosten und weiterer erheblicher Nachteile ablehnt.

Dass die beiden IHKn sich gemeinsam mit dem Förderverein für den Autobahnbau einsetzen, sei nicht verwunderlich, da im Förderverein Unternehmen Mitglieder seien, die sowohl in der IHK als auch im Wirtschaftsverband Emsland aktiv seien.

Zurzeit läuft die Auslegung im Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen bis zur Auffahrt auf die A 1. Nach Ansicht des VCE ist der bestehende dreispurige Ausbau ausreichend und kann so bleiben. Die geplante Anschlussstelle an die Autobahn A 1 ist völlig überdimensioniert und eine Verschwendung der kostbaren Ressource Boden. Bis jetzt reichten die Auf- und Abfahrten an der Anschlussstelle Cloppenburg. Angesichts des Klimawandels sollten wir weniger versiegeln anstatt den Boden mit immer noch mehr Beton zu verschließen. Bei der ersten Sichtung der Unterlagen sind dem VCE schon Mängel sowohl bei den Verkehrs- und Unfallzahlen als auch bei den Auswirkungen auf Umwelt und Menschen aufgefallen. Während die großen Transitunternehmen sich von einer Autobahn Vorteile erhofften, müsste die Bevölkerung Nachteile hinnehmen durch mehr Lärm und Luftverschmutzung. Eine entscheidende Rolle kommt dem hohen Flächenverbrauch zu. So werde pro Kilometer Autobahn fast 5 ha Land zusätzlich versiegelt oder überbaut. Das entspreche einer Fläche von rund 8 Fußballfeldern. Es zeigt sich, dass immer weniger Landwirte bereit seien, wertvolle Flächen abzugeben.

 

Cloppenburg und Lastrup, den 26.2.2021

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers für den VCE

Pressemitteilung vom 08. 02. 2021

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

Pläne für den Planungsabschnitt 8 der E 233

noch bis 15.2. einsehbar

Der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 ist in acht Planungsabschnitte eingeteilt. Am weitesten ist die Planung im Abschnitt 1 im Landkreis Emsland. Nach der Auslegung im Planfeststellungsverfahren und dem Erörterungstermin der Einwendungen wird es wahrscheinlich eine neue Auslegung geben müssen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen der Umgehungsstraße bis zur Auffahrt auf die A 1 zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Bis zum 15.2. können alle Planungsunterlagen unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundesfernstraße neu angelegt oder geändert werden soll. Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten der Straßenbauverwaltung und der Betroffenen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben geregelt. Zu der Planung kann sich jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, äußern. Jede Person kann ihre eigenen Vorstellungen zu der Planung, rechtliche und tatsächliche Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen. Auch wer nicht Anlieger des Straßenbauvorhabens ist, kann Einwendungen vorbringen, denn es können zum Beispiel die Belange auf eine gesunde Umwelt, auf den Schutz von Natur und Landschaft oder der sparsame Umgang mit der Ressource Boden berührt werden. Fehler oder Mängel in den Planunterlagen können auch bei den Einwendungen thematisiert werden. So fehlt beispielsweise die Kartierung von Rastvögeln. Einsendeschluss der Einwendungen ist der 29.3.2021. Alle Einwendungen müssen in einem transparenten Verfahren abgewogen werden. Dazu gibt es dann einen Erörterungstermin. Über die Äußerungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann auch geklagt werden kann.

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland empfiehlt allen Gegnern des vierstreifigen Ausbaus der E 233 mit Einwendungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ihre persönlichen Argumente und Kritikpunkte einzureichen. Auf der Homepage des Vereins www.vce-verein.de gibt es weitere Hilfestellungen dazu. Die Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers stehen auch für Nachfragen zur Verfügung. Der klima- und umweltschädliche sowie verkehrspolitisch rückwärtsgewandte Ausbau der E 233 darf nicht realisiert werden. Die derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen durch Corona zwingen uns zu einem Umdenken und einer Überprüfung der Prioritäten für notwendige Projekte. Die finanziellen Mittel sind nicht unendlich verfügbar, alle Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen.

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg und Lastrup, den 8.2.2021