Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt auf der Website des Landes Niedersachsen:

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25.07.2023 beschlossen, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) fortzuschreiben.

Das Verfahren wird mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingeleitet. Die allgemeinen Planungsabsichten legen dar, welche Teile des LROP voraussichtlich geändert oder ergänzt werden sollen. Sie finden in den allgemeinen Planungsabsichten auch Hinweise zu dem weiteren Fortgang des Verfahrens.

Die Niedersächsische Landesregierung will ihr Landesraumordnungsprogramm überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. In der Bekanntmachung zum Thema Straßenverkehr heißt es: „In Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) sollen die getroffenen Festlegungen zum Straßenverkehr grundlegend bearbeitet werden. Die in Ziffer 01 und Ziffer 02 festgelegten Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen sollen zeichnerisch aktualisiert und anhand bearbeiteter Kriterien neu festgelegt werden“. Dem soll die erste beabsichtigte Änderung zugrunde liegen: „In Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes) soll die Einführung von Festlegungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme geprüft werden“.

Davon könnte auch der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bei Meppen bis zur A 1 bei Emstek betroffen sein. Käme es zur Umsetzung der bisherigen Planung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In den Landkreisen Cloppenburg und Emsland sollen insgesamt 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bis zum 13.09.2023 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten abzugeben. Das ist unsere Chance, den 4streifigen Ausbau der E233 aus dem LROP zu bekommen. Das wäre die offizielle Erklärung der Landesregierung auf den Ausbau zu verzichten. Der VCE wird eine Einwendung schreiben und an die Landesregierung appellieren, die Kriterien Klima- und Bodenschutz stärker bei der Ausweisung der Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen zu gewichten. Deshalb unsere Bitte an ALLE (BI, VCE, Grüne, Privatpersonen…) die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen und eine Stellungnahme abgeben.

Die allgemeinen Planungsabsichten und die Adresse für Einwendungen sind HIER zu finden.

Kontaktdaten

Verfahrensführende Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Kontaktperson
Frau Eggers
Tel.: 0511 120-8636
E-Mail: LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de

 

allg._Planungsabsichten_LROP_2023

DOWNLOAD PLANUNGSABSICHTEN

Im Weiteren ist die Stellungnahme des VCE zu finden:

An das
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Cloppenburg, den 30.8.2023
Geplante Änderung der Verordnung über das LROP

Stellungnahme des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zu den Planungsabsichten zu den Vorranggebieten Autobahn und Hauptverkehrsstraßen

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Satzung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland werden der Zweck und die Ziele in § 2 wie folgt beschrieben:

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und eines menschen- und umweltverträglichen Verkehrswesens.
  2. Umgesetzt werden soll dieser Zweck insbesondere durch Maßnahmen, die den Erhalt der Landschaftsstruktur fördern, die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität anstreben, die Zersiedelung der Landschaft verhindern sowie Verkehrswesen, Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Naturpflege miteinander in Einklang halten. Der Verein setzt sich für die sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen, eine Verminderung der Umweltbelastungen durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz und Schadstoffe und den Schutz der Menschen, Natur und Landschaft vor schädlichen Verkehrsauswirkungen ein.

Das Erreichen dieser Ziele wird durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 erheblich erschwert. Daher setzt sich der Verein dafür ein, diesen Ausbau zu verhindern. Die Gründe für eine grundsätzliche Ablehnung des vierstreifigen Ausbaus lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist klima- und verkehrspolitisch eine völlig falsche Entscheidung. Durch den Ausbau der Straße wird das Verkehrsaufkommen erhöht. Erforderlich ist stattdessen die Verringerung des Verkehrs, die Stärkung des Schienenverkehrs und des Öffentlichen Verkehrsnetzes, um Klima und Umwelt zu schonen.
  • Durch den Ausbau der Bundesstraße und die nachfolgenden erforderlichen Unternehmensflurbereinigungsverfahren kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
  • Außerdem geht durch das Planungsvorhaben und die nachfolgenden Flurbereinigungsverfahren eine große Zahl an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Zudem sind die Nachfrage nach Flächen und der damit verbundene Preis für Kauf und Pacht bereits jetzt sehr hoch. Das Vorhaben stellt daher eine erhebliche Belastung der Landwirte dar, insbesondere die schwierigere Erreichbarkeit der beackerten Flächen durch den Wegfall der 125 Zu- und Abfahrten der E 233 und der Veränderung im nachgelagerten Wegenetz.
  • Durch das Vorhaben gehen wichtige Flächen für die Naherholung der Anwohner verloren oder werden verlärmt und mit Schadstoffen belastet.
  • Tourismus ist im Landkreis Cloppenburg und Emsland ein Wirtschaftszweig, der erklärtermaßen weiter ausgebaut werden soll. Durch die Überbauung naturnaher Flächen und der Verlärmung und Verschmutzung weiter angrenzender Bereiche und dem Verlust des Radweges entlang der Straße wird der Raum jedoch weiter an Attraktivität für Touristen verlieren
  • Die derzeitig kalkulierten Kosten für den Ausbau von über 800 Millionen Euro werden bei Beginn des Ausbaus wohl über 1 Milliarde liegen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Bundesrepublik Deutschland sehr stark neu verschuldet und muss die staatlichen Ausgaben neu überprüfen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Finanzierung dieses Projektes nicht mehr zu verantworten.

Neben den grundsätzlichen Bedenken hat der Verein noch konkrete Einwendungen zu den Themen:

Legitimationsproblem und Mängel in der Beteiligung im Landkreis Cloppenburg
Die Legitimation für den vierstreifigen Ausbau der E 233 wird vor allem darin gesehen, dass das Projekt Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist. Dem liegt aber kein nach demokratischen Prinzipien aufgestellter Beschluss des Kreistages Cloppenburg zugrunde. Obwohl mit den Planungen ab 2008 begonnen wurde und Gutachten in Auftrag gegeben wurden, fehlte diesen Schritten die demokratische Legitimation, die erst am 29.7.2014 nachgeholt wurde. In der Vorlage Nr. V-KA/14/206 des Kreistages Cloppenburg heißt es dazu:

„Der Landkreis Cloppenburg und seine Gremien beschäftigen sich bereits seit Ende der 90er Jahre mit Überlegungen zu einem möglichen Ausbau der Europastraße 233. Die Intensität der Bearbeitung dieses Themas hat über die Jahre sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik stetig zugenommen. Dies lässt sich auch der anliegenden umfassenden Aufstellung über die Behandlung des Themas im Kreistag und seinen Ausschüssen entnehmen. Über die Zeit hat sich die Rolle des Landkreises gewandelt. War er zunächst „nur“ Fürsprecher und Unterstützer der Maßnahme, ist er zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Landkreis Emsland in die Aufgabe der konkreten Planung hineingewachsen. Dieser Prozess ist schrittweise erfolgt. Die politischen Gremien sind dabei über den jeweiligen Sachstand regelmäßig informiert worden. Auch die erforderlichen finanziellen Mittel sind über die Gremien in die Haushalte des Landkreises eingestellt worden. Bezüglich der Übernahme der Planungsleistungen bis hin zum planreifen Planfeststellungsbeschluss ist dann im Dezember 2008 eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landkreisen Emsland und Cloppenburg sowie den Städtering Zwolle-Emsland geschlossen worden.

Im Zuge dieser Entwicklung ist jedoch versäumt worden, formell nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG (früher § 36 Abs. 1 Nr. 16 NGO) die Übernahme der freiwilligen Aufgabe „Planung und Planfeststellung der E 233“ vom Kreistag beschließen zu lassen. Die hiermit verbundenen Aufgabenstellungen und Tätigkeiten waren immer im Gespräch und sowohl in Verwaltung als auch Politik allen Beteiligten bekannt, allein die formelle Bestätigung durch den Kreistag ist unterblieben.

Die mit der Übernahme der Aufgabe „Planung der Europastraße 233 einschl. Unterstützung des Landes bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens“ fehlende Beschlussfassung des Kreistages soll nunmehr formell nachgeholt werden. Auf die Wirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung mit dem Land hat das Fehlen des formellen Beschlusses keine Auswirkungen.

Zwischenzeitlich hat sich die Aufgabenübernahme dahingehend verändert, dass der Landkreis Cloppenburg – ebenso wie der Landkreis Emsland – aus rechtlichen Gründen nicht als verantwortliche Behörde die Planfeststellung übernehmen kann. Dies bleibt eine Aufgabe des Landes Niedersachsen. Wohl aber soll die Arbeit für die Planfeststellung über die beteiligten Landkreise erfolgen, und zwar dergestalt, dass jeweils kreiseigenes Personal für die Aufgaben der Planfeststellung an das Land abgeordnet wird. Die hierzu erforderlichen – 2 – Gremienbeschlüsse werden jeweils rechtzeitig eingeholt.

Beschlussvorschlag:

„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Planung der Europastraße 233 einschl. der personellen Unterstützung des Landes Niedersachsen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu übernehmen und die bereits erfolgte Wahrnehmung dieser Aufgabe für die Vergangenheit zu bestätigen.“

Gegen die Stimmen der Grünen hat der Kreistag am 29.7.2014 dann so beschlossen. Das heißt, erst sechs Jahre nach der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die freiwillige Leistung der Übernahme aller Planungskosten durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland hat der Kreistag darüber einen Beschluss gefasst. Das ist demokratisch nicht zu rechtfertigen und die Frage: „Wer will den vierstreifigen Ausbau und warum?“ kann nicht klar beantwortet werden. Es bleiben die Aussagen im Bundesverkehrswegeplan, wonach die E 233 die kürzeste Verbindung zwischen dem niederländischen Ballungsgebiet Randstad-Niederlande und vor allem dem Wirtschaftszentrum Rotterdam und den norddeutschen Wirtschaftszentren Bremen und Hamburg darstellt. Vor allem die Logistikbranche hat Interesse an einem Ausbau. Die Interessen der Anlieger der Strecke, die Nachteile für Mensch und Natur an der Trasse sehen, wurden nicht angemessen gewichtet. Zwar gab es formell eine Bürgerbeteiligung zu einzelnen Bauabschnitten, allerdings kann man die Durchführung dieses Verfahrens nur als „gelenkte“ Beteiligung ansehen. So wurde zum Beispiel in einer Versammlung in der Gemeinde Emstek am 15.2.2012 die Frage gestellt, ob der vierstreifige Ausbau überhaupt notwendig sei, v.a. da die Strecke des PA 8 schon dreispurig sei. Vom Versammlungsleiter, dem damaligen Dezernenten Georg Raue vom Landkreis Cloppenburg, wurde darauf erwidert, die Frage des „Ob“, sei hier nicht zu stellen, nur die Frage des „Wie“. D.h. alle Fragen bezüglich der Notwendigkeit wurden nicht zugelassen, sondern nur Anmerkungen zu der Art und Weise des Ausbaus.

Die Frage nach der Notwendigkeit des Ausbaus stellt sich mehr als 10 Jahre später noch dringlicher, da inzwischen der Klimawandel eine Verkehrswende auch beim Straßenbau notwendig macht.

Verkehrswende im Straßenbau
Die auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtete Infrastruktur galt in den 1960/70er Jahren als Grundbedingung für die gesellschaftliche Entwicklung – eine schnelle Raumüberwindung als Voraussetzung für Wohlstand und sozialen Aufstieg. Mit der Gegenwart und Zukunft hat das aber nichts mehr zu tun: Andere Entwicklungsfaktoren wie die Digitalisierung, Dekarbonisierung, steigende Erwartungen von Arbeitnehmer*innen an ihr Lebens- und Arbeitsumfeld sowie Dienstleistungen (Pflege, Bildung, Tourismus) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Autobahnprojekte der letzten Jahre haben zu immer mehr Verkehr und Umweltbelastungen geführt. Forscher haben festgestellt, dass die Möglichkeit eines Autobahnanschlusses dazu führt, weitere Strecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen, so dass die Trennung von Wohnen und Arbeiten weiter verschärft wurde. Für eine Verkehrswende brauchen wir genau das Gegenteil.

Umwelt und Klima
Nicht ohne Grund zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen Ausbau der E 233 zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Damit Deutschland seine Klimaziele einhalten kann, müssen die Emissionen im Verkehr um mehr als 40 Prozent bis 2030 sinken. Schon heute muss damit begonnen werden, denn die Zeit ist knapp. Allerdings bringt der Ausbau der E 233 keine Senkung, sondern eine CO2-Mehrbelastung von 18.368,15t/a (Quelle: PRINS Anlage zum BVWP). Zur Änderung des LROP soll eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (Abschnitt 1.1) überprüft werden mit dem Ziel, Versiegelung des Bodens zu minimieren, damit die negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht so stark sind. Ein vierstreifiger Ausbau der E 233 schadet den Landkreisen Cloppenburg und Emsland: Käme es zur Umsetzung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In beiden Landkreisen sollen insgesamt Flächen im Umfang von 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 steht zunehmend in der Kritik vor allem der Umweltverbände, da die Kriterien veraltet sind und den Anforderungen des Bundesklimaschutzgesetzes nicht gerecht werden. Daher wird von vielen Verbänden und Initiativen ein Moratorium für den Bundesfernstraßenaus- und Neubau gefordert. Zurzeit läuft auf Bundesebene eine Überprüfung der Pläne im Rahmen eines Dialogprozesses unter der Regie des Bundesverkehrsministeriums. Da der Ausbau der E 233 nicht zu den beschleunigt auszubauenden Straßenbauprojekten der Bundesregierung (Koalitionsbeschluss März 2023) gehört, wird eine Realisierung des Projektes immer unwahrscheinlicher. Die Kosten für die Planung (vorfinanziert von den Landkreisen Cloppenburg und Emsland) und die Flurbereinigungsverfahren könnten daher umsonst ausgegeben worden sein. Wegen des Nachhaltigkeitsgebots müssen für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur, v.a. der Autobahnbrücken, vorrangig die Gelder ausgegeben werden. Auch wegen des gegenwärtigen Sparzwangs im Bundeshaushalt sollte das Projekt des vierstreifigen Ausbaus der E 233 insgesamt auf den Prüfstand.

Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233
Neben der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken (z.B. von Meppen nach Essen) sollten Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233 in den Mittelpunkt gerückt werden: Eine dichtere Kontrolle der Geschwindigkeit auf der E 233 ist notwendig und würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Ein streckenweiser klima- und umweltschonender 2+1 Ausbau würde mehr Überholungen ermöglichen und wäre völlig ausreichend. Insbesondere bedarf es neben fahrradfreundlicherer Kommunen endlich eines qualitativ hochwertigen ÖPNV. Die Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233 binden fortlaufend zeitliche und finanzielle Ressourcen, die dringend für diese Alternativen eingesetzt werden müssen. Deshalb sollten die Planungen nun beendet werden.

Bei der Änderung des LROPs sollte die E 233 daher bei der zeichnerischen Darstellung als „Hauptverkehrsstraße“ und nicht „Hauptverkehrsstraße, vierstreifig“ aufgeführt werden.

Dr. Irmtraud Kannen
Vorsitzende VCE
Rügenstr. 9
49661 Cloppenburg
Tel.: 04471-4562
Mail: i.kannen@web.de

PM: Verkehrswende muss schneller vorangehen

Pressemitteilung

Politik versagt bei Bekämpfung des Klimawandels.
Verkehrswende muss schneller vorangehen.

Der Europäische Rechnungshof wirft der EU-Kommission sowie den Mitgliedsstaaten eine intransparente und orientierungslose Klimapolitik vor (SZ 27.6.2023). In Deutschland wurden im Bereich Gebäude und Verkehr die Klimaziele nicht erreicht und deshalb musste im Rahmen der Lastenteilung Emissionsrechte aus Bulgarien, Ungarn und Tschechien, die ihre Ziele übererfüllt hatten, gekauft werden. Wird bei Gebäuden und Verkehr weiterhin zu viel CO2 ausgestoßen, würden die Strafzahlungen laut Prognose des Öko-Instituts in die Milliarden gehen.

Das Gerangel um das Heizungsgesetz und er Beschluss, 144 Autobahnprojekte „beschleunigt“ zu bauen, zeigen, dass die Bundesregierung zu wenig tut und die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen.

Auch vor Ort hinkt man den Zielen hinterher und plant neue Straßen wie die Südtangente oder den vierstreifigen Ausbau der E 233, obwohl jeder weiß, dass neue Straßen mehr Verkehr erzeugen. Eine Verkehrswende braucht: attraktive Alternativen zum Auto, ein Tempolimit, mehr Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, Förderung von Fahrgemeinschaften und bedarfsgerechten, einfachen und erschwinglichen ÖPNV, Ausbau von Bahn- und Busverkehr und bessere Verknüpfung dieser Verkehrsträger. Die walisische Regionalregierung hat entschieden, wegen Umweltschutzbedenken mehrere große Straßenbauprojekte zu streichen. Das Beispiel Wales zeigt, wie eine Regierung agiert, die ihre Klimaziele im Verkehr ernst nimmt.

In Deutschland ist ein Umdenken bei Straßenbau nicht erkennbar: Sowohl der Verkehrsminister Lies als auch die Kreisverwaltung Cloppenburg verfolgen unbeirrt die überdimensionierten Ausbaupläne zur E 233. Da diese Straße nicht zu den „beschleunigten“ Ausbauprojekten der Bundesregierung gehört, wäre dies eine Chance, die Planung zu überdenken. Aber es wird weiter Geld investiert für den Grunderwerb an der E 233 und die Planungen werden intensiviert, so als ob es die Klimaziele von Bund, Land und Kreis nicht gäbe. Die Ungeduld und Wut der jungen Leute, die Gefahren für ihre Zukunft sehen, ist sehr verständlich: Es tut sich zu wenig für eine Verkehrswende.

Für den Vorstand des VCE

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg, den 3.7.2023

Bundesweite Aktionstage zur Mobilitätswende

Verein Verkehrswende Cloppenburg Emsland

Pressemitteilung

Bundesweite Aktionstage zur Mobilitätswende

Am 22./23.4. fanden bundesweit Aktionstage zur Mobilitätswende statt. Gemeinsam mit dem ADFC und dem BUND protestierte der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland mit einer Fahrradtour gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233. In Cloppenburg gingen 20 Teilnehmer*innen an den Start und am Ziel in Augustenfeld präsentierten 60 Personen das Anliegen einer Verkehrswende auch bei uns. Der vierstreifige Ausbau hätte eine Breite von 28 Metern. Diese Dimension wurde durch ein entsprechend breites Banner verdeutlicht. Die Augustenfelder zeigten den Radfahrer*die zukünftige Trasse der E 233, die völlig neu gebaut werden müsste. Zurzeit ist dort noch Ackerland. Auf der Hofdiele bei der Familie Ortmann-Sprick gab es Kaffee und Kuchen mit einer kleinen Kundgebung.

Der Vorsitzende des VCE, Hermann Küpers, bedankte sich bei den Augustenfeldern für die Gastfreundschaft und bestärkte sie in ihrem Widerstand gegen den Ausbau der E 233. Dr. Irmtraud Kannen gab Auskunft über die 144 verhandelten Straßenprojekte für den beschleunigten Ausbau, auf die sich die Ampelkoalition Ende März geeinigt hat. Da die E 233 nicht zu den Projekten der „toxischen Liste“ gehört, bedeutet das, dass zunächst der Ausbau nicht schnell erfolgen soll. Trotzdem ist das Projekt nach wie vor als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan eingestuft. Dieser Plan ist nach Meinung aller Umweltverbände angesichts der drängenden Anforderungen des Klimaschutzes nicht mehr zeitgemäß und unfinanzierbar. Daher muss er beendet und durch einen klimaverträglichen Bundesverkehrswege- und –mobilitätsplan ersetzt werden. Der BUND fordert klare Prioritäten für den Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und den Ausbau klimafreundlicher und naturverträglicher Schienennetze und einen Stopp des Fernstraßenbaus. Durch intelligente Verkehrssteuerung, wie z.B. bei der E 233 ein Transitverbot für LkW und strikte Geschwindigkeitskontrollen, lassen sich Verbesserungen im Verkehr erreichen. Der Fachkräftemangel, die fehlenden Finanzen und der zunehmende Druck zur Klimaverbesserung machen einen vierstreifigen Ausbau der E 233 unrealistisch. Da er jedoch auf dem Papier immer noch gültig ist und v.a. der Niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies das Projekt für notwendig hält, werden der VCE, die Umweltorganisationen und auch die Anlieger der Straße sich weiterhin für einen Stopp der Planungen einsetzen.

Der Abgeordnete der Grünen im Nds Landtag, Stephan Christ, betonte, dass er auf der Seite der Ausbaugegner stehe und als verkehrspolitischer Sprecher der Grünen seinen Einfluss geltend machen werde. Die Mitglieder des VCE zeigten sich mit der großen Teilnahme am Aktionstag und dem schönen Wetter zufrieden.

Dr. Irmtraud Kannen Cloppenburg, den 24.4.2023

Einladung Aktionstag Mobilitätswende 23. April 2023

Am 22./23. April 2023 gibt es wieder bundesweite dezentrale Aktionstage zur Mobilitätswende. Ein Bündnis vom Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland wird daran teilnehmen am 23.4. mit einer Fahrradtour von Cloppenburg nach Augustenfeld. Der Ort ist besonders betroffen von dem vierstreifigen Ausbau der E 233. Obwohl der Autobahnausbau der E233 von der Dringlichkeitsliste gestrichen wurde und somit auf unbestimmte Zeit in die Zukunft verschoben ist, gilt es nun umso mehr, auf ein angemessenes, umsetzbares und zukunftsorientiertes Verkehrskonzept zu schauen, das allen Bürgern und Unternehmen im Emsland nützt und nicht nur einigen Lobbygruppen. Beim Treffen in Augustenfeld machen wir ein Picknick, für das jeder etwas mitbringen kann. Kaffee und Kuchen werden gespendet.

Start in Cloppenburg am 23.4. um 13 Uhr (pünktlich!) auf der Fahrradstraße an der Andreaskirche

Anschluss in Nieholte/Kneheim um 13.30 an der Ampel B 213, Westseite (Metallbau Hermeling)

Anschluss in Lastrup ca. 14.15 beim großen Kreisel, Parkplatz vor Edeka

Mitfahrer*innen, die nicht an der Strecke wohnen, kommen individuell nach Augustenfeld

Ziel: Auf der Hofdiele bei Ortmann-Sprick, am Steinberg 16 in Augustenfeld um 15 Uhr

Gemeinsame Rückfahrt um 17 Uhr


Einladung als PDF und als Download

Aktionstag 23.4.2023

Aktionen gegen den Ausbau der E233

Hier einige Impressionen der Aktionen unserer Vereinsmitglieder:

Ein Mitglied unseres Vereins war am 03.03.2023 beim globalen Klimastreik in Berlin, um für den Klimaschutz und gegen den Ausbau der E233 zu demonstrieren.

 

Außerdem haben einige unserer Mitglieder das Rathaus der Stadt Cloppenburg besucht, um vor der Ratssitzung am 06.03.2023 eine Mahnwache zu halten. Auch hier wurde gegen den Ausbau der E233 demonstriert, sowie allen Ratsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter*innen die Rote Klimakarte ausgehändigt. Es ist geplant bei weiteren Ratssitzungen der Kommunen im Landkreis Mahnwachen durchzuführen.

Bündnis Verkehrsinitiativen – Brief an Volker Wissing: Infrastrukturdialog

Bundesminister für Digitales und Verkehr
Herrn Dr. Volker Wissing
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
11030 Berlin

 

Infrastrukturdialog muss Anpassung des BVWP 2030 behandeln – Kein Vertrösten auf zukünftige Pläne!

Berlin, 15. Dezember 2022

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

wir begrüßen, dass die Auftaktveranstaltung zum Dialog zur zukünftigen Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur in der vergangenen Woche unter breiter Beteiligung von Verbänden
stattgefunden hat. Zu unserem Bedauern entspricht die Veranstaltung jedoch nicht dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess. Denn dort heißt es: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.”

Während Sie sich im Interview mit dem „Spiegel“ vom 01.12.2022 mit Blick auf den Koalitionsvertrag wünschen, “…dass man zu den gefundenen Kompromissen steht und sagt: ‘Das ist so vereinbart..’”, missachten Sie den Koalitionsvertrag mit dem nun begonnenen Infrastrukturdialog, weil es bei der Auftaktveranstaltung eben nicht um „eine Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans“ ging. Natürlich ist es wichtig, über einen zukünftigen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 zu reden.
Jedoch darf das den angekündigten Dialog über die Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans keinesfalls ersetzen.

Wie bereits in einem Papier zum Dialogprozess vom 2.11.2022 von einigen Verbänden formuliert, appellieren wir daher an Sie, den Infrastrukturdialog inhaltlich entsprechend des
Koalitionsvertrags vollumfänglich umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere eine kritische Diskussion und Anpassung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans 2030. Denn für weitere Verzögerungen oder unverbindliches Vertagen auf zukünftige Entscheidungen und Regierungen ist der Rückstand im Klima- und Naturschutz zu groß – insbesondere im Verkehrssektor. Für einen echten Dialog zur Zukunft der Infrastruktur(planung) stehen wir gerne zur Verfügung. Wagen Sie jetzt den Fortschritt, nicht in ferner Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Flege
Geschäftsführer Allianz pro Schiene
Susanne Grube
i.V. Bündnis Verkehrsinitiativen
Kerstin Haarmann
VCD-Bundesvorsitzende
Jörg-Andreas Krüger
NABU-Präsident
Esther Langer
Parents for Future
Gunnar Nehrke
Geschäftsführer Bundesverband CarSharing e.V.
Florian Schöne
Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring
Wasilis von Rauch
Geschäftsführer Zukunft Fahrrad
Peter Westenberger
Geschäftsführer Die Güterbahnen

Hier gibt es den vollständigen Brief als Preview und als Download.

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PM Mitgliederversammlung vom 02.12.2022

Pressemitteilung

Mitgliederversammlung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland

Auf der Mitgliederversammlung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland ist der Vorstand durch Nachwahl von drei neuen Mitgliedern wieder vervollständigt worden. Für den Kassenwart Dietmar Broich rückt Dieter Thomée nach, dem Schriftführer Frank Fischer folgt Ulla Thomée und für die Beisitzerin Gaby Broich ist Dr. Karl-Heinz Wüllner-Fischer neu im Vorstand. Die ausscheidenden Mitglieder wurden von den Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers mit einem kleinen Geschenk und Dank für ihren Einsatz für den VCE verabschiedet.

Der Vorstand konnte von vielen Aktivitäten im letzten Vereinsjahr berichten: die erstmals versandten Mitgliederrundbriefe wurden von allen begrüßt, die Pressearbeit gelobt, Aktionen zur Landtagswahl mit dem neuen 24 Meter breiten Banner durchgeführt, die bundesweite Netzwerkarbeit ausgebaut, Vorträge gehalten, Zusammenarbeit mit der BI Exit E 233 intensiviert, Schreiben an den Bundesverkehrsminister und die Verkehrsminister der Länder verschickt, das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur A 20 bewertet, ein Aktionstag in Emstek durchgeführt, Einwendungen gegen den Planungsabschnitt 1 geschrieben und beim Besuch von Minister Althusmann in Meppen demonstriert. Dr. Irmtraud Kannen hat den VCE in 13 Videokonferenzen im „Bündnis Verkehrsinitiativen“ vertreten.

Im nächsten Jahr werden neue Akzente in der Arbeit des Vereins gesetzt: Durch die Mitgliedschaft im Vorstand des neu gegründeten Vereins BUND Oldenburg-Süd durch Dr. Kannen, ergeben sich neue Aspekte der Zusammenarbeit von BUND und VCE. Die verkehrspolitischen Ziele des BUND decken sich mit denen des VCE: Neupriorisierung der Bedarfspläne nach Umwelt- und Klimaschutzaspekten, klare Ziele und Zeitpläne für den Dialogprozess, der gerade begonnen hat und ein Moratorium für Bundesfernstraßenprojekte. Zurzeit gibt es im VCE einen intensiven Dialog bezüglich der Haltung von Unternehmen zum Ausbau der E 233. Gebetsmühlenartig wird von den Befürwortern behauptet „Die Wirtschaft“ fordere den Ausbau. Dabei haben viele Firmen an der Trasse durchaus Nachteile v.a. durch die lange Bauzeit und die längeren Wege, da es nur wenige Auffahrten geben wird. So erzählte ein privater Pflegedienst, wie die Versorgung der Patienten sich verschlechtern wird. Andere Firmen befürchten, durch die Planungen zum Ausbau in den Arbeitsabläufen ihres Betriebes beeinträchtigt zu werden. Auch Zweifel an der Zukunftsfähigkeit eines überdimensionierten Ausbaus der E 233 werden von Unternehmen vorgebracht. In 2023 soll es eine bundesweite Kampagne zur sozial-ökologischen Verkehrswende geben, an der sich der VCE auch beteiligen wird.

Foto: der alte und der neue Vorstand des VCE

v.l.n.r: Ulla Thomée, Dr. Karl-Heinz Wüllner-Fischer, Dr. Irmtraud Kannen, Hermann Küpers, Heidi Nordmann, Dieter Thomée, Gaby Broich, Frank Fischer, Dietmar Broich. Es fehlt: Fabian Wesselmann

Cloppenburg, den 12.12.2022

Dr. Irmtraud Kannen

Bündnis Verkehrsinitiativen: zukunftsfähige Mobilitätswende

Es haben sich die Initiativen aus Niedersachsen getroffen und gemeinsam einen Brief an die Koalitionsverhandler geschrieben. Ziel ist eine wirkliche Verkehrswende für Niedersachsen. Der Brief als PDF steht hier zum Download bereit.


Bündnis Verkehrsinitiativen
info@buendnis-verkehrsinitiativen.de
https://www.buendnis-verkehrsinitiativen.com/

Sektion Niedersachsen
19. Oktober 2022

Stellen Sie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen die Weichen in Richtung zukunftsfähige Mobilitätswende!

Sehr geehrte an den Koalitionsverhandlungen beteiligte Damen und Herren von SPD und Bündnis90/Die Grünen,

das Bündnis Verkehrsinitiativen gratuliert Ihnen zu Ihrem Wahlerfolg bei der Landtagswahl vor zehn Tagen! Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen stellen Sie die Weichen für ein zukunftsfähiges Niedersachsen – auch für den Bereich Mobilität. Die im Klimaschutzgesetz festgesetzten Klimaziele für den Sektor Verkehr können nicht eingehalten werden. An einer konsequenten Mobilitätswende geht deshalb kein Weg vorbei! Niedersachsen könnte dabei eine Vorreiterrolle einnehmen und eine „Verkehrswende-Kommission“ einberufen unter Beteiligung aller mit Mobilität befassten Akteure einschließlich der Verkehrsinitiativen:

Der niedersächsische Mobilitätsweg. Ergreifen Sie diese Chance!

Auch die Mobilität in Niedersachsen muss sich konsequent am 1,5 Grad-Ziel und den Vorgaben des Klimaschutzgesetztes orientieren und kann sich nicht darauf zurückziehen, dass der Bund über die Verkehrsprojekte in Niedersachen entscheidet, die dem Klimaschutz widersprechen. Deshalb fordern wir von der neuen Koalition in Niedersachsen, dass

      • sich das Land beim Bund dafür einsetzt, die Überarbeitung des aktuellen Bedarfsplans nach klima- und umweltgerechten Kriterien (Klimacheck) vorzunehmen und die Planungen für klimaschädliche Verkehrsprojekte (insbesondere Straßen) zurückzustellen, bis die Überprüfung der Bedarfspläne abgeschlossen ist,
      • die Finanzmittel vorrangig für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur wie Brücken, Gleisanlagen etc. eingesetzt werden (Erhalt und Sanierung statt Neubau),
      • attraktiven, konkurrenzfähigen klimafreundlichen Alternativen der Vorzug eingeräumt wird, wie Ausbau des ÖPNV – auch gerade im ländlichen Niedersachsen –, Stärkung der Schiene, Steigerung der Attraktivität für Rad- und Fußverkehr sowie eine intelligente Vernetzung der Verkehrsträger untereinander.

Ein Mobilitätsgesetz für Niedersachsen könnte dabei die Rahmenbedingungen schaffen, um die Mobilitätswende zielgerichtet und verbindlich umzusetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam den niedersächsischen Mobilitätsweg in eine klima- und lebensfreundliche Zukunft gehen!

Mit freundlichen Grüßen

Sprecherteam Bündnis Verkehrsinitiativen – Sektion Niedersachsen:

Annette Niemann (Tel. 05807-1399, E-Mail: annette@buendnis-verkehrsinitiativen.com)
Susanne Grube (Tel. 04488-98139, E-Mail susanne@buendnis-verkehrsinitiativen.com)

Schreiben an den Verkehrsminister des Landes Niedersachsen aus Anlass der Verkehrsministerkonferenz am 12.-13.10.2022 in Bremerhaven

Cloppenburg, den 6.10.2022

Sehr geehrter Herr Minister Althusmann,

da wir uns große Sorgen machen um die Einhaltung der Klimaziele in Verbindung mit der dringend benötigten Mobilitätswende in Deutschland wenden wir uns an Sie mit der Bitte, unsere Anliegen auf der Verkehrsministerkonferenz am 12.-13.10.2022 mit den anderen Verkehrsministern zu berücksichtigen.

Die Lage
Seit Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes im Jahr 2016 hat die Bundesregierung die Klimaschutzgesetze verschärft, und das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 selbst diese Gesetze für teilweise verfassungswidrig erklärt und in seinem „Klima-Urteil“ Nachbesserungen gefordert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 11. Januar dieses Jahres eine Eröffnungsbilanz Klimaschutz veröffentlicht. Diese weist für alle Sektoren zusätzlichen Handlungsbedarf für die Erreichung der Klimaschutzziele aus.

Nach der Überschreitung der zulässigen CO2-Höchstmengen im letzten Jahr ist auch für dieses Jahr bereits absehbar, dass die Überschreitung Ziele im Verkehrssektor noch gravierender ausfallen wird als 2021.

Deshalb müssen jetzt mehr und schneller wirkende Maßnahmen für die Einhaltung der Klimaziele umgesetzt werden.

Überprüfung der Bedarfspläne: falscher Fokus
Dabei ist eine im regelmäßigen Turnus durchgeführte Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplanes eigentlich ein gutes Instrument, gleichzeitig die Mobilität in Deutschland auf das richtige Gleis zu setzen als auch den Klimaschutz voran zu bringen.

Allerdings geht bei der derzeitigen Überprüfung der Bedarfspläne mit dem Fokus auf Prognosen und Szenarien als Grundlage für die Verkehrswegeplanung der Weg in die falsche Richtung:

Die Prognosen werden fern der Realität hochgerechnet, um einen vermeintlichen Bedarf an Straßen zu begründen. Fatal dabei ist, dass es auf die konkreten Verkehrszahlen gar nicht ankommt. Sind Straßen erst einmal gebaut, werden sie schon allein deshalb befahren, weil es sie gibt. Wer Straßen baut, wird Verkehr ernten.

Fatal ist ebenfalls, dass bei der anstehenden Bedarfsplanüberprüfung Natur- und Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden. Alle Projekte müssen auf ihre Klimawirkungen überprüft werden.

Wir brauchen klare Ziele – Beispiele
Prognosen als Prämissen für die Verkehrswegeplanung zu definieren ist der falsche Weg. Die Prämissen müssen geändert werden: Wir brauchen klare Ziele, die sowohl die Verkehrswende (wie von der Bundesregierung beschlossen) als auch die Klimaschutzziele berücksichtigen.

Zum Beispiel hat Baden Württemberg klare Rahmenbedingungen und Ziele für eine nachhaltige Mobilität festgesetzt: Bis 2030 soll…

  • eine Verdopplung des öffentlichen Verkehrs erreicht sein,
  • jedes zweite Auto klimaneutral fahren,
  • ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr in Stadt und Land unterwegs sein,
  • jede zweite Tonne klimaneutral fahren,
  • jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden.

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/klimaschutz-und-mobilitaet/rahmenbedingungen-und-ziele/

Als vorbildliches Beispiel sei hier des Weiteren das Zielbild 2040 des Österreichischen Mobilitätsmasterplans genannt, dem sich verschiedene Bereiche unterordnen müssen:
„Wir gestalten unser Leben und Wirtschaften so, dass zukünftige Generationen ein gutes Leben in einer intakten Umwelt führen können, ohne dabei von Kohle, Öl, Erdgas oder
Atomkraft abhängig zu sein.“ ….
https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/mobilitaetsmasterplan.html

Als wichtigste Säule in der „Pyramide einer klimaneutralen und nachhaltigen Mobilität“ steht die Vermeidung von Verkehr: „Der umweltfreundlichste Verkehr und Transport ist jener, der
ganz vermieden werden kann.“ Als zweite Säule steht die Verlagerung von Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrs- und Transportmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn). Verkehr zu vermeiden kommt in deutschen Szenarien leider nicht vor.

Wenn unsere Klimaziele ernstgenommen werden, erübrigt es sich, hunderte Kilometer neue Autobahnen und Bundesfernstraßen zu bauen.

Das Geld und die Leute
Zudem ist nicht geklärt, wo das Geld für die über 1.300 in Deutschland geplanten Straßenbauprojekte herkommen soll: Die geplanten Baukosten sind nicht realistisch und
werden oft mit Hilfe von Rechentricks schöngerechnet. Die tatsächlichen Kosten sind oft um ein Mehrfaches höher.
Jahrzehntelang wurde zu wenig in den Erhalt von Schienen, Fernstraßen und Wasserstraßen investiert und auf Verschleiß gefahren. Hier muss zuerst investiert werden. Zudem ist nicht berücksichtigt, woher tatsächlich das Material und vor allem die Menschen herkommen sollen, nicht zuletzt auch die Maschinen- und Tiefbau-Kapazitäten, denn der Ausbau der Bahn, des ÖPNV, Rad- und Fußwegenetzes braucht ebenfalls viele Ressourcen.

Deshalb fordern wir

    1. die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen
    2. eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte mit Bürgerbeteiligung umgesetzte grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030
    3. neue Herangehensweisen für die Zieldefinition, für Vorhersagen und die Bereitstellung von Planungszahlen. Daher müssen neue Methoden der Erstellung von Verkehrsprognosen für die Bundesfernstraßenplanung entwickelt und in Kraft gesetzt werden.
    4. moderne Verkehrsprognosen, die nicht in Szenarien rechnen, sondern Entwicklungen und Maßnahmen beschreiben, die sich aus den aktuellen politischen Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes ableiten
    5. Neue Zukunftsvorstellungen müssen auf das heute notwendige Entscheiden herunter gebrochen werden: die aktuelle Bedarfsplanüberprüfung darf nur auf modernen, innovativen Verkehrsprognosen basieren, die nicht heutige Zustände hochrechnen.
    6. Setzen Sie sich jetzt für eine nachhaltige Mobilität für die Zukunft ein. Und werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen
Vorsitzende des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland
www.vce-verein.de

 

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