Pressemitteilung vom 08. 02. 2021

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

Pläne für den Planungsabschnitt 8 der E 233

noch bis 15.2. einsehbar

Der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 ist in acht Planungsabschnitte eingeteilt. Am weitesten ist die Planung im Abschnitt 1 im Landkreis Emsland. Nach der Auslegung im Planfeststellungsverfahren und dem Erörterungstermin der Einwendungen wird es wahrscheinlich eine neue Auslegung geben müssen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen der Umgehungsstraße bis zur Auffahrt auf die A 1 zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Bis zum 15.2. können alle Planungsunterlagen unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundesfernstraße neu angelegt oder geändert werden soll. Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten der Straßenbauverwaltung und der Betroffenen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben geregelt. Zu der Planung kann sich jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, äußern. Jede Person kann ihre eigenen Vorstellungen zu der Planung, rechtliche und tatsächliche Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen. Auch wer nicht Anlieger des Straßenbauvorhabens ist, kann Einwendungen vorbringen, denn es können zum Beispiel die Belange auf eine gesunde Umwelt, auf den Schutz von Natur und Landschaft oder der sparsame Umgang mit der Ressource Boden berührt werden. Fehler oder Mängel in den Planunterlagen können auch bei den Einwendungen thematisiert werden. So fehlt beispielsweise die Kartierung von Rastvögeln. Einsendeschluss der Einwendungen ist der 29.3.2021. Alle Einwendungen müssen in einem transparenten Verfahren abgewogen werden. Dazu gibt es dann einen Erörterungstermin. Über die Äußerungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann auch geklagt werden kann.

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland empfiehlt allen Gegnern des vierstreifigen Ausbaus der E 233 mit Einwendungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ihre persönlichen Argumente und Kritikpunkte einzureichen. Auf der Homepage des Vereins www.vce-verein.de gibt es weitere Hilfestellungen dazu. Die Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers stehen auch für Nachfragen zur Verfügung. Der klima- und umweltschädliche sowie verkehrspolitisch rückwärtsgewandte Ausbau der E 233 darf nicht realisiert werden. Die derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen durch Corona zwingen uns zu einem Umdenken und einer Überprüfung der Prioritäten für notwendige Projekte. Die finanziellen Mittel sind nicht unendlich verfügbar, alle Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen.

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg und Lastrup, den 8.2.2021

Einwendungen gegen Planungsabschnitt 8 der E 233

Mit dem Fortschreiten der Planungsarbeiten am Ausbau der E 233 besteht nunmehr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich kritisch zu dem Vorhaben zu äußern und detaillierte Einwendungen zu erheben. (Hinweis: Die Übersichtslagepläne für den Planungsabschnitt 8 befinden sich am unteren Ende dieser Seite).

Der nachstehende Musterbrief für eine Einwendung einer Privatperson oder einer Familie enthält ein Anschreiben mit den wichtigsten Daten und Formulierungen sowie Vorschläge für Argumente:

 

Absender                                            Ort, Datum (muss bis 29.03.2021 angekommen sein!!) 

Nds. Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr

Stabsstelle Planfeststellung

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

 

Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8

       Einwendung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Zu dem geplanten Vorhaben möchte ich wie folgt Stellung nehmen und meine Einwendungen äußern: 

– hier eigenen Text schreiben 

– Beispiele auf nachfolgender Seite als Hilfe verwendbar 

– möglichst persönlich formulieren und die persönliche, direkte Betroffenheit deutlich machen, z.B. Verlärmung von Haus und Gartens => keine Erholung mehr möglich oder Wegfall von Verkehrsverbindung von A nach B => längere tägliche Fahrzeiten, höhere Benzinkosten, Zeitverlust,….. 

Ich behalte mir vor, am Erörterungstermin weitere bzw. nähere Bedenken vorzutragen. 

Mit freundlichem Gruß 

Name 

Unterschrift handschriftlich!! 

Mögliche Argumente für Einwendungen gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8 

Ich bin persönlich betroffen, weil 

          direkte Flächenverluste entstehen. Diese können sowohl den privaten Bereich, z.B. bei Wohnbebauung, als auch den betrieblichen Bereich, z.B. bei Landwirten betreffen. Finanzielle bzw. wirtschaftliche Nachteile sind die Folge. 

          die vierspurig ausgebaute Straße zu einer erheblich höheren Verkehrsdichte (von ca. 12000 auf mehr als 24000 Kraftfahrzeuge) und entsprechend mehr Lärm und Luftschadstoffen führen wird. Dementsprechend wird zum einen die Wohnqualität und zum anderen der Verkehrswert von Wohnhäusern und Grundstücken vermindert. Das gleiche gilt für evtl. vorhandene Ferienwohnungen. Wer will schon neben einer „Autobahn“  leben, wohnen, Ferien machen?

Unterlage 17.1.1., S. 23 ff. ansehen, ob man besonders betroffen ist und passiven Schallschutz (i.d.R. Schallschutzfenster) erhalten soll. Der Garten bekommt dann keinen Schutz !  

          sich das Kfz-Aufkommen nach Fertigstellung des autobahnähnlichen Ausbaus der E 233 mehr als verdoppeln wird; von derzeit ca. 10000 auf geschätzt mehr als 24000 Fahrzeuge. Die damit verbundene Zunahme des Verkehrslärms und der Luftschadstoffe kilometerweit rechts und links der Trasse führen     … zur Abnahme der Lebensqualität insgesamt     … zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder Schäden

     … zu einer möglichen Verstärkung bereits bestehender Erkrankungen

     … zur Gefährdung persönlicher und familiärer gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen 

          Naturschutz, Klimaschutz und damit Lebensqualität beeinflusst wird. Mehr Lärm, mehr Luftschadstoffe und der massive Flächenverbrauch (u.a. Naturschutzgebiet Versener Paradies, FFH- Gebiet, landwirtschaftlich genutzte Flächen) belasten Biodiversität und persönliches Erleben von Naturräumen (z.B. NSG Versener Paradies) 

          es bei durchgehend vierstreifigem Ausbau zwangsläufig zu z.T. erheblich längeren Wegstrecken durch die radikale Abnahme von Querungs- und Zufahrtsmöglichkeiten kommt. Dieser erhöhte Zeit- und Energieaufwand entsteht in verschiedenen Bereichen:

                            … privat (Fahrrad, Auto usw.)

                            … in der Landwirtschaft

                            … Tourismus (u.a. Radtouren) 

          ich als Steuerzahler nicht bereit bin, zum Aus- und Neubau einer überdimensionierten, autobahnähnlichen E 233 beizutragen, der mittlerweile mit über 900 Millionen Euro mehr als 4x so teuer ist wie zu Beginn veranschlagt, der viel zu hohe Flächenverluste verursacht (entgegen dem erklärten Ziel der jetzigen und der letzten Bundesregierung) und der insgesamt eine erheblich zu starke Umweltbelastung darstellt. In diesem Zusammenhang zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen E 233-Ausbau zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben von den über 600 im neuesten Bundesverkehrswegeplan genannten Straßenbauprojekten. 

Die beispielhaft aufgeführten Argumente  sollten, wenn eine persönliche Betroffenheit gegeben ist, mit eigenen Worten umgangssprachlich formuliert, ggf. kombiniert und für den Einzelfall ergänzt werden. Nur wer fristgerechte Einwendungen erhebt, wird ggf. zur Anhörung geladen und ist im Bedarfsfall zur Klage berechtigt.

 Als pdf-Datei zum Download:

https://www.vce-verein.de/wp-content/uploads/2021/01/musterbrief.pdf

(Musterbrief mit freundlicher Genehmigung Katja Hübner, NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim)

 

Übersichtslagepläne für Planungsabschnitt 8 der E 233:E233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_01

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_02

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_03